Ihre-Vorsorge Logo

Teilrente kann Auswirkungen auf Betriebsrente haben

Erwarten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Betriebsrente? Dann sollten Sie wissen: Wer sich bei Renteneintritt nur einen Teil seiner gesetzlichen Rente auszahlen lässt, muss mit Einbußen bei der Zusatzrente vom Chef rechnen.

Artikel vorlesen
Blauer Aktenordner mit Aufschrift Betriebsrente, davor Taschenrechner, Stift und Geldscheine.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Spätestens kurz vor der Rente fangen viele angehende Ruheständler an zu rechnen: Wie viel Geld brauche ich? Wie viel kommt durch die Rente rein? Mit welchen Abschlägen muss ich rechnen und lassen sich diese irgendwie reduzieren? Vor allem manche Frührentner könnten dann womöglich auf die Idee kommen, sich zunächst nur einen Teil ihrer Rente auszahlen zu lassen - also die sogenannte Teilrente zu beantragen. Denn dadurch können sie sich weitere Rentenansprüche erarbeiten und die Abschläge minimieren.

Aber Achtung: Bevor sich angehende Rentnerinnen und Rentner für diesen Schritt entscheiden, sollten sie zum einen eine professionelle Rentenberatung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Anspruch nehmen. Und zum anderen unbedingt auch prüfen, ob ihnen von Arbeitgeberseite eine Betriebsrente zusteht. Ist das der Fall, sollten sie bei ihrem (Ex-)Arbeitgeber oder dem zuständigen Betriebsrententräger eine verbindliche Rechtsauskunft einholen, inwieweit sich die Teilrente auf die Betriebsrente auswirken kann, rät die DRV. Denn sonst kann es unter Umständen ein böses finanzielles Erwachen geben.

Entscheidung kann jederzeit rückgängig gemacht werden

Der Grund: Manche Satzungen oder Versorgungsordnungen sehen vor, dass die Betriebsrente erst ab dem Zeitpunkt gezahlt wird, an dem die gesetzliche Rente als Vollrente bezogen wird. Bei Teilrentenbezug hätten Betroffene dann also keinen Anspruch auf Betriebsrente. Schlecht, wenn man fest mit dieser Zahlung gerechnet hat. Die Grundlage für diese Vorgehensweise findet sich im Betriebsrentengesetz. Dort heißt es: “Wird die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf einen Teilbetrag beschränkt, können die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung eingestellt werden.”

Einen Trost gibt es für Ruheständler, die davon nichts wussten: Die Entscheidung für eine Teilrente ist jederzeit rückgängig zu machen. Mit einem formlosen Antrag können Rentnerinnen und Rentner grundsätzlich Monat für Monat neu entscheiden, ob sie eine Teil- oder Vollrente beziehen möchten.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Die kapitalbildende Lebensversicherung zählt zu den klassischen Vorsorgeformen in Deutschland. Doch die Verknüpfung von Familien-Absicherung im Todesfall und Ansparen für den Ruhestand birgt Nachteile, wie der Bund der Versicherten (BdV) erklärt.

Time
2 Minuten

Wer sein Kind durch eine private Rentenversicherung absichert, erhält häufig eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung. Eltern sollten sich diese auf Wiedervorlage legen, um das Recht zur Aktivierung nicht zu verlieren.

Time
3 Minuten

Zur Einschulung gibt's häufig Geld von der Verwandtschaft. Für eine sinnvolle Geldanlage sollten sich Eltern vorab einige Fragen stellen.

Time
2 Minuten

Bei jungen Menschen setzt sich die Erkenntnis durch, dass sie selbst fürs Alter vorsorgen müssen. Dass es dafür bald eine neue staatliche Förderung gibt, wissen aber längst nicht alle.

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Onlinevorträge zu unterschiedlichen Themen an – auch zur Altersvorsorge.

Time
3 Minuten

Erst voll arbeiten, dann komplett frei haben: So planen die meisten ihre Altersteilzeit. Doch die Rentenreform sieht idealerweise vor, über die ganze Altersteilzeit hinweg halb zu arbeiten, was bei vielen Unmut hervorruft.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026