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Teilzeit arbeiten - und dabei an die Rente denken

Wer mehr Zeit für sich und die Familie haben will, kann in Teilzeit arbeiten. Bevor Arbeitnehmer diesen Schritt gehen, sollte sie sich aber die Folgen für die Altersvorsorge ausrechnen.

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Paar sitzt auf der Couch mit Papieren und Notebook. Bild: IMAGO / Westend61 / Steve Brookland

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Berlin (dpa/tmn). Weniger Arbeiten bedeutet mehr Zeit, aber auch weniger Gehalt. Und auch für die Rente zahlen Arbeitnehmer in Teilzeit weniger ein. Um realistisch zu planen, sollten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich das künftige Netto-Gehalt sowie die dadurch entstehende Rentenlücke ausrechnen. Dazu rät der Bundesverband deutscher Banken.

Einen Teilzeitrechner, um sich die Auswirkungen reduzierter Wochenstunden auf das Netto-Gehalt auszurechnen, gibt es online auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Nachrechnen lohnt: Da Arbeitnehmer mit weniger Einkommen, meist auch weniger Steuern zahlen müssen, bleibt manchmal trotz reduzierter Arbeitszeit mehr Gehalt übrig als gedacht. 

Rückkehrrecht nutzen

Gut zu wissen: Seit 2019 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass durch die Brückenteilzeit eine Rückkehr zum ursprünglichen Stundenumfang möglich ist. Denn diese befristete Teilzeitarbeit beinhaltet ein Rückkehrrecht zur vorherigen Stundenregelung. 

Voraussetzung dafür unter anderem: Das Unternehmen beschäftigt in der Regel mehr als 45 Mitarbeiter und das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate. Dann können Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beantragen, dass sie ihre Arbeitszeit reduzieren - und zwar in einem Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren.

Rentenlücke ausrechnen und schließen

Steht der Verdienst fest, können Arbeitnehmer sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden, um mehr über die Auswirkungen auf die gesetzliche Rente zu erfahren. Dafür können sie einen Beratungstermin zur Klärung des Versicherungskontos vereinbaren oder das kostenlose Servicetelefon nutzen: 0800 1000 4800

Wer längere Zeit in Teilzeit arbeitet, verzichtet in der Regel auch auf Rentenansprüche. Kindererziehungszeiten werden zwar angerechnet. Bleibt ein Partner jedoch aufgrund der Kinderbetreuung mehr Zuhause, kann es sinnvoll sein, wenn Paare gemeinsam eine Vereinbarung treffen, wie die sie Lücke ausgleichen wollen und können.

In jedem Fall sollten sich Arbeitnehmer, die in Teilzeit gehen wollen, Gedanken machen, wie sie ihre Rentenlücke schließen können. Wer den Schritt plant, lässt sich am besten unabhängig beraten, wie er oder sie privat entsprechend vorsorgen kann.

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