Kiel (bpb.) Immer wieder kommt es vor, dass Testamente erst nach Jahren gefunden werden. Die Schleswig-Holsteinische Notarkammer empfiehlt daher, auf Nummer sicher zu gehen und das eigene Testament in die amtliche Verwahrung zu geben. Auf diese Weise werde die letztwillige Verfügung zwangsläufig auch im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer vermerkt, was zu einer klaren, schnellen und sicheren Umsetzung der gewünschten Aufteilung im Erbfall führe.
Beschleunigung des Nachlassverfahrens
Die Errichtung eines Testaments beim Notar ermögliche es, den eigenen letzten Willen rechtssicher zu dokumentieren, heißt es in einer Mitteilung der Notarkammer. Die daraus resultierende amtliche Verwahrung beim Amtsgericht und Eintragung im Zentralen Testamentsregister garantieren zudem, dass die letztwillige Verfügung im Nachlassverfahren berücksichtigt wird. Die digitale und zentrale Speicherung der Verwahrangaben zu Testamenten ermöglicht eine rasche und unkomplizierte Ablieferung der Urkunden im Sterbefall. Gerichtliche Nachlassverfahren lassen sich enorm beschleunigen, da die hinterlegten Urkunden nach dem Tod aus der amtlichen Verwahrung genommen und eröffnet werden.
Urkunden bleiben vor unbefugten Blicken geschützt
Wenn der Sterbefall eintritt, benachrichtigt das zuständige Standesamt das Zentrale Testamentsregister. Dort wird im Computer geprüft, ob der Erblasser Verfügungen von Todes wegen getroffen hat. Sofort werden dann das Nachlassgericht und die Verwahrstellen entsprechend informiert. Der Datenschutz bleibt gewahrt. Gespeichert werden nur die Daten, die zum Auffinden der verwahrten Urkunden erforderlich sind, nicht aber der Inhalt von Testamenten oder Erbverträgen. Auskünfte zur Ermittlung erbrechtlich relevanter Urkunden können Gerichten und Notaren erteilt werden, zu Lebzeiten muss aber der Erblasser der Auskunftserteilung zugestimmt haben.
- Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://notar.de/ den passenden Notar.
- Weitere Informationen bietet das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter https://ratgeber-notar.de/.
