Wiesbaden (kr). Auch Selbstständige können ab 2027 das Altersvorsorgedepot nutzen. Darauf weist die R+V-Versicherung in Wiesbaden hin. Voraussetzung ist, dass sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder eine jährliche Steuererklärung abgeben. Dann können sie zum Beispiel mit einem Altersvorsorgedepot staatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile nutzen.
Während die Riester-Förderung nur wenigen Selbstständigen offenstand, können künftig grundsätzlich alle selbstständig Erwerbstätigen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit gefördert werden, “wenn sie ihre Steuererklärung für das Beitragsjahr abgegeben haben”, heißt es in einer Presseerklärung des Versicherungsunternehmens.
Zu den Vorteilen gehören auch staatliche Zulagen zur Altersvorsorge. Die Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr richtet sich nach den eigenen Aufwendungen. Der Höchstförderung wird bei einem Eigenbeitrag von Höhe von 1.800 Euro erreicht. Je nach persönlicher Situation können Kinderzulagen und steuerliche Vorteile hinzukommen.
Flexible Einzahlungen möglich
Das Einkommen Selbstständiger kann je nach Auftragslage schwanken. Daran kann die neue Altersvorsorge angepasst werden. “In wirtschaftlich guten Jahren kann mehr eingezahlt werden, in schwächeren Jahren entsprechend weniger.” So lasse sich die Vorsorge an die Entwicklung der Selbstständigkeit anpassen. “Die Altersvorsorge sollte genauso selbstverständlich Teil der Finanzplanung sein wie Investitionen, Rücklagen oder laufende Betriebskosten”, sagt R+V-Experte Christian Kaiser.
Garantie oder Risiko
Das Geld kann unter anderem in geeignete ETFs und Investmentfonds investiert werden. Damit können Selbstständige stärker an den langfristigen Chancen des Kapitalmarkts teilhaben. Gleichzeitig gilt: Kapitalmarktanlagen unterliegen Wertschwankungen, Verluste sind möglich.
Alternativ gibt es Altersvorsorgeverträge mit Garantie, bei denen zu Beginn der Auszahlungsphase 80 Prozent der eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen.
Welche Lösung am besten passt, hängt unter anderem von der persönlichen Risikobereitschaft, dem Alter, der finanziellen Situation und der bereits vorhandenen Altersvorsorge ab.
Nachgelagerte Besteuerung
Eigenbeiträge bis zu 1.800 Euro pro Jahr können zusammen mit den staatlichen Zulagen im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dabei folgt das Altersvorsorgedepot dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Einzahlungen sind steuerlich begünstigt – spätere Auszahlungen sind einkommensteuerpflichtig.
Das angesparte Vermögen wird frühestens ab dem 65. Geburtstag und spätestens vor dem 70. Geburtstag als regelmäßige Leistung ausgezahlt. Eine Teilauszahlung ist möglich: Zu Beginn der Auszahlphase kann man sich bis zu 30 Prozent des Kapitals auszahlen lassen.
