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Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL), das ist zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das der Arbeitnehmer dafür nutzen soll, Vermögen aufzubauen. Gezahlt werden bis zu 40 Euro im Monat. Und der Staat schießt für bestimmte Anlageformen nochmal zusätzlich Geld in Form der Arbeitnehmersparzulage zu.

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Frau im Büro lehnt sich entspannt mit geschlossenen Augen zurück. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

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So funktionieren vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind – sofern im Tarifvertrag nicht anders geregelt – freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die Arbeitnehmern beim Vermögesaufbau oder der Altersvorsorge helfen sollen.

Je nach Branche liegt der monatlich gezahlte Betrag zwischen 6,45 und höchstens 40 Euro. Die genaue Höhe ist meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Anspruch haben alle Beschäftigten eines Unternehmens, auch Azubis oder Teilzeitkräfte. Wer in Teilzeit arbeitet, bekommt die VL auch nur anteilig.

Vermögenswirksame Leistungen werden zusätzlich zum Bruttogehalt gezahlt und sind dementsprechend steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer schließt einen VL-Vertrag ab und legt seinem Arbeitgeber eine Bestätigung über diesen Vertrag vor. Der Arbeitgeber weist die VL auf der Gehaltsabrechnung aus und leitet die Beiträge dann in der Regel aus dem Nettogehalt in das vom Arbeitnehmer ausgewählte Sparmodell weiter.

Arbeitnehmer können den Sparbetrag aus eigener Tasche aufstocken. Das lohnt sich vor allem, wenn bestimmte Anlageformen beziehungsweise Anbieter von VL-Sparverträgen monatliche Mindestsparbeiträge verlangen.

VL-Sparen: Wie lege ich VL am besten an?

Nach dem Vermögensbildungsgesetz sind verschiedene Anlageformen für das VL-Sparen möglich. Die häufigsten sind Banksparpläne, Fondssparpläne, Bausparverträge oder die Tilgung eines Immobilienkredits.

Eine besondere Form der Verwendung vermögenswirksamer Leistungen ist zudem der Einsatz zum Wohnungsbau direkt. Darunter fallen Aufwendungen zum Beispiel zum Bau, Erwerb oder Ausbau einer Immobilie.

Viele Anlagemodelle kranken heute an einem Punkt: Das niedrige Zinsniveau wird die Renditen in den kommenden Jahren eher gering halten. Wenn Sie eine Rendite erzielen möchten, die über die Zwei-Prozent-Marke hinaus geht, empfiehlt sich heute eine börsennahe Anlage in Fonds – auch wenn die Anlage nicht nur den Chancen, sondern auch den Risiken der Aktienmärkte unterworfen ist.

Achten Sie auf möglichst geringe Kosten für den Sparplan, sodass die Rendite nicht oder so wenig wie möglich unter Abschluss- und Verwaltungsgebühren leidet. Es empfehlen sich ETFs, börsengehandelte Fonds.

Tipp:

Die Zeitschrift Finanztest hat verschiedene Anlageformen für das VL-Sparen unter die Lupe genommen – mehr dazu unter www.test.de (Ergebnisse sind zum Teil kostenpflichtig).

Wichtig:

Bevor Sie einen Sparplan abschließen, achten Sie darauf, dass er für VL-Sparen geeignet ist.

Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie

Der Staat fördert die Sparbemühungen und schießt für bestimmte Anlageformen nochmal zusätzlich Geld in Form der Arbeitnehmersparzulage zu – sofern Sparer bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.

Bausparen wird – ebenfalls innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen – zusätzlich mit der Wohnungsbauprämie gefördert. Es gilt das zu versteuernde Einkommen.

SparformJährliche FörderungEinkommensgrenze
BausparvertragArbeitnehmersparzulage:
Hier können vermögenswirksam bis zu 470 Euro jährlich angelegt werden – Sie erhalten darauf 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage, maximal also 43 Euro (beziehungsweise 86 Euro für Verheiratete) im Jahr.
40.000 Euro für Alleinstehende und
80.000 Euro für zusammen Veranlagte.
 Wohnungsbauprämie:
Gezahlt wird die Prämie für einen Bausparbeitrag von maximal 700 Euro (Alleinstehende) und 1.400 Euro (Ehepaare) – Sie beträgt 10 Prozent, das sind 70 Euro beziehungsweise 140 Euro.
35.000 Euro für Alleinstehende und
70.000 Euro für Ehepartner
Tilgung eines ImmobilienkreditsArbeitnehmersparzulage:
9 Prozent der eingezahlten Summe, höchstens 43 Euro (beziehungsweise 86 Euro für Verheiratete)
40.000 Euro für Alleinstehende und
80.000 Euro für Ehepartner
FondssparplanArbeitnehmersparzulage:
Hier können bis zu 400 Euro jährlich angelegt werden – die Arbeitnehmersparzulage beträgt dann 20 Prozent, maximal also 80 Euro (beziehungsweise 160 Euro) jährlich.
40.000 Euro für Alleinstehende und
80.000 für zusammen Veranlagte.
BanksparplanKeine Förderung 

Wer oberhalb der Einkommensgrenzen verdient, erhält keine Arbeitnehmersparzulage – unabhängig von der Anlageform!

Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben nur Arbeitnehmer in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis. Für Rentner, Pensionäre, Arbeitslose und schulpflichtige Kindern gilt das also nicht.

Tipp:

Wenn Sie keine oder nur geringe Leistungen von Ihrem Arbeitgeber erhalten, die unter den Förder-Höchstgrenzen liegen, können Sie die VL-Raten aus eigener Tasche aufstocken, um so doch in den Genuss der Arbeitnehmer-Sparzulage zu kommen. Ihr Arbeitgeber führt die von Ihnen gewünschte Summe von ihrem Nettogehalt ab.

Die staatliche Förderung wird durch eine elektronische Mitteilung des Anbieters an die Finanzverwaltung ausgelöst. Sie beantragen die Arbeitnehmersparzulage im Steuerhauptformular durch ein Kreuz in Zeile 91.

Die Wohnungsbauprämie müssen Sie jährlich bei der Bausparkasse beantragen. Das ist für jedes Jahr bis zum 31.12. des übernächsten Jahres möglich.

Übermittlung an das Finanzamt erfolgt elektronisch

Die frühere Bescheinigung der vermögenswirksamen Leistungen in Papierform (Anlage VL) ist seit 2017 durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung durch den Anbieter direkt an die Finanzverwaltung ersetzt.

Die Finanzverwaltung erstellt kein Muster mehr für die Anlage VL, und die Anbieter versenden keine Papierbescheinigungen mehr. Erforderlich ist nur noch Ihre Einwilligung in die Datenübermittlung.

Die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie nun mit dem Eintrag einer "1" in die Zeile 91 des Steuerhauptformulars.

So kommen Sie an Ihr Geld

Wenn Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage in Anspruch nehmen, müssen Sie längerfristig anlegen: Wer einen Bank- oder Fondssparplan hat, spart sechs Jahre lang und lässt seinen Vertrag dann noch ein Jahr ruhen, um an die Arbeitnehmersparzulage zu kommen.

Für den Bausparvertrag ist keine Ruhezeit vorgegeben, hier beträgt die Laufzeit mindestens sieben Jahre. Greifen Sie vorher darauf zu, entfällt der Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage – und zwar auch rückwirkend. Nur in Ausnahmefällen wie Tod, Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit kann es von dieser Sperrreglung Ausnahmen geben.

VL und betriebliche Altersvorsorge

Die Vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers in die betriebliche Altersvorsorge zu stecken, macht vor allem für Arbeitnehmer Sinn, die über der Einkommensgrenze liegen und keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben. Sie können ihre bestehende betriebliche Altersvorsorge durch die VL aufstocken.

Nachteil: An das Geld aus den VL kommen Sparer erst im Rentenalter und nicht wie sonst bei der VL üblich nach sieben Jahren.

In vielen Branchen ist geregelt, dass die vermögenswirksamen Leistungen in die Altersvorsorge fließen müssen. Dann ist die Kombination von VL und betrieblicher Altersvorsorge oder einem privaten wie betrieblichen Riester-Vertrag entsprechend vorgesehen.


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