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Experten-Antwort

Ablehnung Kindererziehungszeiten 1982-1984 wegen Berufstätigkeit

von Hr.Meyer12.03.2024 | 12:52
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6 Antworten

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Hallo, da ich in der Zeit durch meine Berufstätigkeit Beiträge gezahlt habe wurde mein Antrag abgelehnt. Demnach hätte ich also damals zum Sozialamt gehen sollen, oder? Dann hätte ich natürlich auch keinen Unterhalt zahlen können wie geschehen, hätte also die sozialen Sicherungssysteme in Anspruch nehmen sollen? Stattdessen habe ich in die sozialen Sicherungssysteme eingezahlt. Die Mutter des unehelichen Kindes war niemals arbeiten gewesen und hatte keine Ansprüche, da sie 1987 in die USA ausgewandert ist und zwischenzeitlich verstorben ist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hr. Meyer,

wie Sie den vorherigen Antworten bereits entnehmen konnten, ist die Zuordnung der Kindererziehungszeiten bei Ihnen abzulehnen, da Ihr Kind von seiner Mutter und nicht von Ihnen überwiegend erzogen wurde. Die rechtlichen Regelungen lassen eine alleinige Erklärung über die Zuordnung  der Erziehungszeiten nicht mehr zu. Dass die Mutter ausgewandert und zwischenzeitlich verstorben ist, spielt für die Zuordnung der Erziehungszeiten keine Rolle. 

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5 Antworten

Rückfrageam 12.03.2024 | 13:08
Mir ist Ihre Frage an die DRV noch nicht ganz ersichtlich. Oder wollen Sie nur Ihren Unmut loswerden? Wenn Beiträge gezahlt wurden für die Zeit, ist doch die Zeit eingetragen und vorhanden...
Renteam 12.03.2024 | 13:08
Kindererziehungszeiten werden nur einem Elternteil zugeordnet und zwar dem, der es überwiegend erzogen hat. Nach objektiven Gesichtspunkten sind Sie der Vater und waren arbeiten und die Mutter war zu Hause nicht erwerbstätig, also hat sie das Kind erzogen, also bekommt sie die Kindererziehungszeiten zugeordnet.
Praxisam 12.03.2024 | 13:17
Sie erzählen Unsinn. Wenn die Erziehungszeiten abgelehnt wurden, dann definitiv nicht mit der von Ihnen behaupteten Begründung. Wohl eher, weil die Kindesmutter die überwiegende Erziehung geleistet hat. Und dann haben Sie schlicht und ergreifend keinen Anspruch.
KSCam 12.03.2024 | 13:56
Quatsch, das war garantiert nicht die Begründung für die Ablehnung! Sie waren berufstätig, die Mutter des Kindes nicht, deshalb haben Sie das Kind nicht überwiegend erzogen und zu 100% hat die Frau auch keine übereinstimmende Erklärung abgegeben, mit der sie quasi zu Ihren Gunsten auf die Anrechnung der Kindererziehungszeit verzichtet hat (das war theoretisch bis irgendwann 1998 möglich - wäre aber weltfremd wenn die Frau das gemacht hätte). So gesehen haben Sie keinen Anspruch.
Oh Mannam 12.03.2024 | 14:17
So einen Unsinn kann man auch nur in einem anonymen Forum von sich geben. Peinlich, peinlich!
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