Hallo Hr. Meyer,
wie Sie den vorherigen Antworten bereits entnehmen konnten, ist die Zuordnung der Kindererziehungszeiten bei Ihnen abzulehnen, da Ihr Kind von seiner Mutter und nicht von Ihnen überwiegend erzogen wurde. Die rechtlichen Regelungen lassen eine alleinige Erklärung über die Zuordnung der Erziehungszeiten nicht mehr zu. Dass die Mutter ausgewandert und zwischenzeitlich verstorben ist, spielt für die Zuordnung der Erziehungszeiten keine Rolle.