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Experten-Antwort

1 Jahr nicht gesetzl. RV! Nachteile? Zuvor 20 Jahre versichert!

von herrstangl08.02.2011 | 09:18
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1 Antworten

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Guten Tag! Hätte da mal ne Frage. Möchte mich Selbständig machen. Geplant (schwer zu sagen) max. 12 Monate. Das Ganze über den Gründungszuschuss aus ALG1 heraus. Bin 41 Jahre, single. Meine Frage: Während der Selbständigkeit wäre ich ja nicht in der Rentenversicherung. Möchte mich hier auch nicht freiwillig versichern, da ich lieber in dieser Zeit in meine private Rente einzahlen möchte. In der gesetzl. Krankenversicherung wäre ich jedoch. Vor meiner Selbständigkeit war ich kurz arbeitslos und zuvor habe ich immer (über 20 Jahre) in die gesetzl. RV einbezahlt. -Habe ich während der Zeit, wo ich nicht in der RV bin (rechne mit 12 Monate) irgendwelche Nachteile? z.B. Keine Reha über RV kein Übergangsgeld (Das ich keine Rentenpunkte sammle ist mir klar) Es könnte ja sein, dass ich während der Selbständigkeit krank werde und auf Reha muß bzw. die SElbständigkeit wg. gesundheitlichen Gründen aufgeben muss. (Übergangsgeld) Mit welchen Nachteilen muß ich also rechnen während der versicherungslosen Zeit bei einer Selbständigkeit??? Danke Stangl

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach § 2 Sozialgesetzbuch VI können selbständig Tätige versicherungspflichtig in der Rentenversicherung werden. Bei Ihnen muss also erst mal klar sein, ob Sie versicherungspflichtig sind oder nicht. Unabhängig davon kann ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (Reha) beim Rentenversicherungsträger gestellt werden, wenn eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist. Ob ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, falls Sie aus der selbständigen Tätigkeit in eine Reha gehen, ist fraglich. Bei selbständig Tätigen entsteht dieser Anspruch erst, wenn eine Beitragszahlung zur Rentenversicherung erfolgt (freiwillig oder aufgrund einer Pflichtversicherung). Zur Abklärung dieser wichtigen Punkte sollten Sie einen persönlichen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

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