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100% EU Rente gestrichen

von Willi22.02.2011 | 08:59
7753 Ansichten
28 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo - Ich hatte von 2007 bis 2009 zu 100% EU Rente bezogen und musste dann zur Nachprüfung. Die Nachprüfung ergab daß ich zu 100% wieder arbeitsfähig bin - obwohl in keinster Art und Weise eine Besserung eingetreten war. Im Gegenteil. Ich wurde dann von Gutachter zu Gutachter geschickt - deren Qualifikation nichts mit meiner Erkrankung zu tun hatte. Stand heute ist daß mich das Sozialgericht zu neuen Gutachtern geschickt hatte und alle der Meinung waren ich kann ab sofort wieder vollschichtig arbeiten. Die Gutachter vom Sozialgericht nahmen als Grundlage alle anderen Gutachten die erstellt worden waren - das sit nicht objektiv. Es drängt sich mir der Verdacht auf daß keine Nestbeschmutzung betrieben wird. Ich bin ziemlich ratlos welche Möglichkeiten ich noch habe. Ach ja ich bin männlich, 58 Jahre alt und habe weit mehr als 400 Monate in die Sozialversicherung einbezahlt. Willi

28 Antworten

Leideram 22.02.2011 | 10:12
Hallo, ich kann mir fast nicht vorstellen, dass man von volle auf keine EU-Rente hinaufgestuft werden kann. Es muss also wohl doch eine klare Befundverbesserung eingetreten sein. Ansonsten kann ich mir in ihrem Alter dieses Vorgehen nicht erklären...
Michlam 22.02.2011 | 10:23
Hallo Willi, Hier ist guter Rat wirklich sehr schwer. Wie kann man einem 58jährigen die Erwerbsunfähigkeitsrente in diesem Alter streichen denn es dürfte jedem klar sein, dass Willi keine Stelle mehr finden wird. Sämtliche Statistiken mit Älteren Arbeitnehmern entsprechen nicht der Wirklichkeit. Vermehrt liest man in letzter Zeit im Netz das Rentner, welche auf die 60 Jahre zugehen die Rente gestrichen wird, für mich mehr als unverständlich. Früher wurden die Arbeiter im Alter von 56-57 Jahren in den Vorruhestand geschickt und jetzt wurde das Renteneintrittsalter noch hochgesetzt. Selbst werde ich dieses Jahr 60 Jahre alt und auch mir wurde ein Rentenantrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente abgelehnt. Auch ich war wegen meiner Lungenerkrankung wieder im Krankenhaus und die Ärzte legten mir nahe die Rente zu beantragen, zumal ich auf dem Bau Schwerstarbeit leisten muss. Einen Teufel werde ich tun damit mir diese dann kurz vor Rentenbeginn wieder genommen wird, wie der Fall von Willi und einigen anderen zeigt. Michl
William 22.02.2011 | 10:27
Hallo - ich kann Ihnen absolut versichern daß in keinster Weise Besserung eingetreten ist. Meine Erkrankung ist angeboren und nicht reparabel.
richtigam 22.02.2011 | 10:44
Wenn selbst der Gutachter des Sozialgerichts Sie wieder voll erwerbsfähig einstuft, sollten Sie dies auch mal akzeptieren. Nicht immer stimmt der subjektive Krankheitseindruck und der objektivierbare Befund überein. Mit der Lage auf dem Arbeitsmarkt hat die volle Erwerbsminderungsrente nix aber auch gar nix zu tun.
William 22.02.2011 | 11:05
Das ist schon richtig - das heist aber nicht daß der Gutachter das Ganze objektiv sieht. Er hat zB. meine Schilddrüse klar und deutlich ertasten können - sie wurde mir aber 2004 vollständig entfernt. Das zum Thema Gutachten. Willi
-am 22.02.2011 | 11:02
Leider können wir Ihnen bei diesem Problem, im Rahmen dieses Forums nicht weiterhelfen. Soweit aus Ihrem Beitrag ersichtlich ist, liegt ein abschließendes Urteil bislang noch nicht vor. Ein für Sie positives Urteil wäre somit immer noch möglich.
Klemensam 22.02.2011 | 13:29
Das Sie sich offensichtlich von Gutachtern haben untersuchen lassen, die nichts mit der med. Fachrichtung ihrer Erkrankung zu tun haben, ist natürlich ein schwerwiegender Fehler ihrerseits im Verfaheren und eigentlich nicht zu glauben ! Das können Sie nun niemanden - außer sich selbst - zum Vorwurf machen ... Haben Sie den keinen - vernünftigen - Rechtsanwalt der Sie beraten hat und die aus ihrer Sicht falschen Gutachten versucht hat aus der Welt zu schaffen ?? Und eine EM-Rente soll nun nicht das Risiko des Arbeitsmarktes abdecken. Das ist nicht Aufgabe der Rentenversicherung. Auch spielt es für die Zuerkennung/Verlängerung der EM-Rente keine Rolle ob jemand 20 oder 60 Jahre alt. Wenn jemand mit 60 wieder gesünder und damit wieder erwerbsfähig geworden ist, wird ihm - zu Recht ! - genauso die Rente aberkannt als jemanden mit 20 Jahren. Entscheidend dafür ist einzig und alleine der aktuelle gesundheitliche Zustand und vor allem deren Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit. Und so ungewönhnlich ist es ja nun auch nicht, das eine EM-Rente nicht weiter verlängert wird, weil eben eine Besserung des Gesundheitszustandes und damit der Erwerbsfähigkeit eingetreten ist. Die Behandlungsmethoden sind und werden immer weiter fortschreiten und erfolgreicher werden , sodass dies durchaus in einigen Fällen sicher auch wirklich möglich ist. Das der Antragsteller dies regelmässig natürlich anders sieht, liegt doch in der Natur der Sache.... Aber wenn gleich mehrere verschiedene Gutachter unisono und jetzt auch das Sozialgerichtericht der Meinung sind, das keine EM mehr besteht wird da wohl etwas wahres dran sein. Und das der eine Gutachter vom anderen nur abschreibt stimmt so nicht. Damit machen Sie sich das alles zu einfach ! Insofern können Sie dann aktuell zumindest nur die Entscheidung des SG abwarten und vielleicht zu einem späterem Zeitpunkt noch einmal einen ganz neuen EM-Antrag stellen. Dies wäre aber auch nur dann sinnvoll und erfolgreich, wenn eine neue Erkrankung(en) dazu gekommen ist und/oder sich die bereits bekannten Erkrankungen wieder verschlechtert haben.
William 22.02.2011 | 17:26
Ich hatte keinen Einfluss auf die Auswahl der Gutachter. Zum einen bestimmt die DRV die eigenen Gutachter. Zum anderen das Sozialgericht. Und ich bin 58 - seit 2005 raus aus dem Berufsleben - und zu 60 Prozent schwerbehindert. Und zur Krankheit: Es ist keine Verbesserung eingetreten - im Gegeteil. 2008 wurde noch eine permanente Herzrytmusstörung und koronare Erkrankung diagnostiziert. Willi
Michlam 22.02.2011 | 17:38
Hallo Willi, Ich verstehe Sie vollkommen, nur wie es aussieht wenn alle Gutachter zu dem gleichen Ergebniss kommen sieht es sehr schlecht für Sie aus. Aufgrund Ihres Alters verstehe ich die Sache noch weniger zumal wenn ich diesen Artikel lese https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Ich wünsche Ihnen einen positiven Ausgang.
Elisabetham 22.02.2011 | 17:41
Wenn ein Gutachter dich nur 10 min gesehen hat, kannst du ihn wegen der Besorgnis der Befangenheit nach § 44 ZPO wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Es beklagen viele Menschen, dass eine Ablehnung nach so kurzer Zeit einer Begutachtung erfolgt ist. Ich würde dem Kemens da beipflichten. Bei dir ist einiges schief gelaufen. Hast du einen Rechtsbeistand?
Online-Gutachteram 22.02.2011 | 22:12
Hinlegen! Sie werden jetzt gleich untersucht und wir sagen dem Richter dann, wie er das richtig machen soll.
Angelikaam 23.02.2011 | 14:51
Eine Frage , hatten Sie eine befristete EM rente oder wurde bei einer unbefristeten ein Rentenentziehungsverfahren eingeleitet ?? MFG
William 23.02.2011 | 15:22
Hallo - Meine EU Rente war befristet auf 2 Jahre und 4 Monate. Grüße
William 23.02.2011 | 15:23
Hallo - Meine EM Rente war befristet auf 2 Jahre und 4 Monate. Grüße
Elisabetham 23.02.2011 | 17:07
Hallo Klemens! Deine Kritik kann ich gut verstehen. Ich war dabei als man bei einer Frau in einer gyn. Abteilung eines KH von einem Oberarzt eine nichtvorhandene Gebärmutter ertastet wurde. Meine von weiten sichtbar vergrößerte Schilddrüse wurde auch als Normalbefund beschrieben und ich hatte noch einen FA Befund dabei.
Dr. zu Guttenhöheram 23.02.2011 | 17:40
Also lieber Widerspruch einlegen oder einen Kontrollarzt aufsuchen. Man weiß nie an wen oder was man heutzutage gerät.i
Drosselam 23.02.2011 | 20:19
Vielen Dank "Sozialrechtler" für Ihren Beitrag. Der Beitrag ist echt gut!
William 26.02.2011 | 09:10
Wer nicht darauf achtet, dass die ärztliche Schweigepflicht beachtet wird und es duldet, dass der zweite Gutachter vom ersten abschreiben kann und der dritte vom 2. und 1. muß sich nicht wundern, wenn er in Hartz IV landet anstatt die verdiente Rente zu erhalten. Ich habe das Problem des Abschreibens der Gutachter oft genug hier thematisiert. Laut Spiegel-Online-Bericht sind 15% der ärztlichen Diagnosen falsch ... . Nur wie weist man das nach? Indem man eben keine Vorbefunde und Diagnosen dem Kontrolleur mitteilt. Dann muß der selbst was tun und fachlich begründen. Widerrufen Sie Ihre Schweigepflichtentbindungen und verlangen in der nächsten Instanz ein neues Gutachten. Sorgen Sie dafür, dass die Akten ärztlichen Inhaltes nicht der 2. Instanz zugänglich gemacht werden. Ich habe das so bereits durchgezogen und gewonnen. Die RV bezahlt die Gutachten und darf sie ungefragt an die folgenden Gutachter weitergeben. Das läuft unter Mitwirkungspflicht. Natürlich besteht eine Schweigepflicht der Ärzte - überall in Deutschland. Aber wenn es die DRV als nötig erachtet die bereits erstellten Gutachten an die folgenden als nötige Information zur Verfügung zu stellen dann kann sie das. Man kann Einspruch einlegen - aber dann gibt es ganz sicher Probleme. Die DRV kann auch von Ärzten und Krankenkassen alle relavanten Unterlagen anfordern und an die Gutachter weitergeben. Willi
William 26.02.2011 | 13:05
So - ich habe keine Lust mehr irgendwelche fruchtlose Diskussionen im Netz zu führen. Das hilft mir nicht weiter. Die Dinge sind nun mal so wie sie sind und können auch nicht durch kluge Ratschläge oder Halbwissen wie man was hätte besser machen können korrigiert werden. Da ich natürlich nicht alle Infos bekannt gemacht habe möchte hiermit das Thema beenden. Willi
Brigitteam 27.02.2011 | 08:35
.....dass Sie über längere Zeit eine vollschichtige Tätigkeit neben dem Rentenbezug ausgeführt haben und dass die DRV das herausbekommen hat. Das ist für mich die einzig logische Erklärung. Brigitte
monjaam 22.02.2011 | 16:02
Zitat von richtig anzeigen
Das stimmt so nicht ich war auch beim Gutachter des Sozialgerichts.10 Minuten 5 Minuten Reflexe getestet 5 Minuten Fragen gestellt unter diesen Fragen hat er zugleich seiner Sekretärin diktiert! Ergebnis voll arbeitsfähig ,lächerlich! Auf Kosten des Rechtschutzes wurde ich in einer Klinik für meine Krankheit 2 Tage lang untersucht Ergebniss únbefristete Rente! Es gibt auch schwarze Schafe bei den Gerichtsgutachtern!
Klemensam 22.02.2011 | 18:26
Zitat von Willi anzeigen
Natürlich haben Sie Einfluß auf den Gutachter bzw. können einen von der RV benannten Gutachter jederzeit ablehnen und um Nennung eines anderen bitten. Vor allem dann , wenn nachweislich ein Gutachter der falschen medizinischen Fachrichtung ( was durchaus mal passieren kann ) benannt wird. Gerade in so einem Fall wird die RV zu 100% dem auch entsprechen und ihnen einen anderen der richtigen med. Fachrichtung entsprechenden Gutachter bennen ! Das Sie lt. iihren Aussagen sogar mehrfach zu Gutachtern die nicht der med. Fachrichtung ihrer Erkrankung entsprochen haben geschickt wurden ist schlicht unglaubhaft ! Aber wahrscheinlich wären Sie - als Mann ! - wohl auch zu einem Gynäkologen zur Begutachtung gegangen , wenn die RV Sie dazu aufgefordert hätte........ Begreife echt nicht, das Sie so etwas mit sich haben einfach so machen lassen. Ein bisschen Eigeninitiave und Engagement schadet nie. " von Willi Gutachter Das ist schon richtig - das heist aber nicht daß der Gutachter das Ganze objektiv sieht. Er hat zB. meine Schilddrüse klar und deutlich ertasten können - sie wurde mir aber 2004 vollständig entfernt. Das zum Thema Gutachten. Willi " Alleine dies ist ein Grund so ein Gutachten ad absurdum zu führen und aus dem Verkehr zu ziehen. Für jeden Anwalt ein gefundenes Fressen. Nur müssen Sie dies eben auch schriftlich gegenüber der RV eindeutig klarstellen und nicht einfach so stillschweigende akzeptieren. Die RV kann das ja nun nicht riechen...
Klemensam 22.02.2011 | 18:42
Zitat von Willi anzeigen
Weder ihr Alter, noch ihre Schwerbehinderrung spielt zur Feststellung eienr EM-Rente eine Rolle. Es gibt über 60 jährige die sogar einen GdB von 100% haben und damit voll arbeits/erwerbsfähig sind ! Auch das Sie seit 2005 aus dem Berufsleben raus sind ist kein Problem der Rentenversicherung und kann bei der Entscheidung zur EM-Rente berücksichtigung finden. Die EM-Rente wird doch nicht verlängert , nur weil jemand viele Jahre aus dem Berufsleben raus ist. Verstehe ehrlich gesagt nicht, wie man darauf überhaupt kommen kann... Es geht NUR um ihren aktuellen Gesundheitszustand und deren Auswirkungen auf ihre Erwerbsfähigkeit. Natürlich wäre jetzt in ihrem Alter die Nichtverlängerung der EM-Rente eine mittlere Katastrophe. Ihr Chacen nauf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tendieren sicher gen Null. Aber die Vermittlung und Beschaffung eines geeigneten Arbeitsplatzes ist dann nun mal Sache der Agentur für Arbeit und nicht die der RV. Wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen für die EM-Rente nicht mehr vorliegen, wird selbige eben entzogen - ohne wenn und aber. Vielleicht bekommen Sie die EM-Rente ja doch noch vor dem Sozialgericht. Warten Sie diese Entscheidung doch erstnmal bleibt. Anderes bleibt ihnen eh nicht. Wenn Sie auch dort abgelehnt wird, stellen Sie in einigen Monaten einfach einen neuen EM-Antrag. Neues Spiel - eventuell neuer Erfolg. Drücke ihnen die Daumen und wünsche Ihnen alles Gute.
Klemensam 23.02.2011 | 17:46
Zitat von Elisabeth anzeigen
Das Problem ist das viele - die meisten ? - Leute alles , aber auch alles , mit sich machen lassen und nichts hinterfragen und alles einfach so akzeptieren. Natürlich ist es als Laie in so einem Rentenverfahren und wenn man dazu noch schwer krank ist alles nicht so einfach. Aber man kann wirklich manches Mal doch nur mit dem Kopf schütteln, was die Leute alles so stillschweigend akzeptieren ohne dagegen vorzugehen. Und dann wundern und beschweren sich genau diese Leute dann später wenn der EM-Antrag in die Hose gehen.. P.S. Also selbst mir - als Mann - hatte man mal vor vielen Jahren in einer psycho-somatischen Rehaklinik tatsächlich eine Gynäkologin ! als zuständige Ärztin zugewiesen. Als ich am 1. Tag in den Untersuchungsraum dieser Ärztin kam und all diese gynäkoligischen Instrumente samt Untersuchungsstuhl dort gesehen habe, hat es mir komplett den Atem verschlagen und ich war mehr als perplex. Ich fühlte mich wie im falschen Film... Die Ärzte merkte dies natürlich sofort und klärte mich dann aber auf, das halt in der Klninik viele Ärzte aus den verschiedensten Fachricihtungen( HNO, Innere, Orthopäde etc. ) arbeiten würden und ich jetzt eben - rein zufällig - ihr zugeteilt wurde. Da Sie - wie alle anderen Kollegen dieser Klinik auch - aber eine psychotherapeutische Zusatzausbildung hätte wäre das kein Problem. Und da ich ja nicht körperlich krank war, war das ja auch kein Problem. Einer Begutachtung durch diese Ärztin hätte ich natürlich niemals zugestimmt. Das Gutachten der Klinik wurde dann komplett von meinem Psychotherapeuten dort geschrieben und nur von ihr quasi bilnd nur noch unterschrieben... Wenn ich im Bekanntenkreis immer mal wieder von meiner "behandelnden Gynäkologin" erzähle , habe ich die Lacher auf meiner Seite... Darum es gibt nichts, was es nicht gibt ! Ich hab echt schon viel erlebt.
Sozialrechtleram 23.02.2011 | 19:26
Zitat von Willi anzeigen
Wer nicht darauf achtet, dass die ärztliche Schweigepflicht beachtet wird und es duldet, dass der zweite Gutachter vom ersten abschreiben kann und der dritte vom 2. und 1. muß sich nicht wundern, wenn er in Hartz IV landet anstatt die verdiente Rente zu erhalten. Ich habe das Problem des Abschreibens der Gutachter oft genug hier thematisiert. Laut Spiegel-Online-Bericht sind 15% der ärztlichen Diagnosen falsch ... . Nur wie weist man das nach? Indem man eben keine Vorbefunde und Diagnosen dem Kontrolleur mitteilt. Dann muß der selbst was tun und fachlich begründen. Widerrufen Sie Ihre Schweigepflichtentbindungen und verlangen in der nächsten Instanz ein neues Gutachten. Sorgen Sie dafür, dass die Akten ärztlichen Inhaltes nicht der 2. Instanz zugänglich gemacht werden. Ich habe das so bereits durchgezogen und gewonnen.
Sozialrechtleram 23.02.2011 | 22:41
Wenn man bedenkt, das jemand, der letztendlich nur Copy und Paste gemacht hat, dafür ein Summa Cum Laude erhielt und wohl den Dr. führen könnte, hätte er alles korrekt gekennzeichnet, läuft es einem eiskalt den Rücken runter. Gutachter der DRV und der Sozialgerichte machen auch nur Copy und Paste. Alles andere wäre für die Gutachter der wirtschaftliche Ruin. Was bekommt den ein Gutachter für sein Gutachten? Bestenfalls 5-10 € die Stunde, wenn er alles korrekt macht.
William 26.02.2011 | 09:20
Zitat von Klemens anzeigen
Klemens schrieb

Das Problem ist das viele - die meisten ? - Leute alles , aber auch alles , mit sich machen lassen und nichts hinterfragen und alles einfach so akzeptieren.

Natürlich ist es als Laie in so einem Rentenverfahren und wenn man dazu noch schwer krank ist alles nicht so einfach.

Aber man kann wirklich manches Mal doch nur mit dem Kopf schütteln, was die Leute alles so stillschweigend akzeptieren ohne dagegen vorzugehen.

Und dann wundern und beschweren sich genau diese Leute dann später wenn der EM-Antrag in die Hose gehen..

P.S.

Also selbst mir - als Mann - hatte man mal vor vielen Jahren in einer psycho-somatischen Rehaklinik tatsächlich eine Gynäkologin ! als zuständige Ärztin zugewiesen.

Als ich am 1. Tag in den Untersuchungsraum dieser Ärztin kam und all diese gynäkoligischen Instrumente samt Untersuchungsstuhl dort gesehen habe, hat es mir komplett den Atem verschlagen und ich war mehr als perplex. Ich fühlte mich wie im falschen Film...

Die Ärzte merkte dies natürlich sofort und klärte mich dann aber auf, das halt in der Klninik viele Ärzte aus den verschiedensten Fachricihtungen( HNO, Innere, Orthopäde etc. ) arbeiten würden und ich jetzt eben - rein zufällig - ihr zugeteilt wurde. Da Sie - wie alle anderen Kollegen dieser Klinik auch - aber eine psychotherapeutische Zusatzausbildung hätte wäre das kein Problem. Und da ich ja nicht körperlich krank war, war das ja auch kein Problem. Einer Begutachtung durch diese Ärztin hätte ich natürlich niemals zugestimmt. Das Gutachten der Klinik wurde dann komplett von meinem Psychotherapeuten dort geschrieben und nur von ihr quasi bilnd nur noch unterschrieben...

Wenn ich im Bekanntenkreis immer mal wieder von meiner "behandelnden Gynäkologin" erzähle , habe ich die Lacher auf meiner Seite...

Darum es gibt nichts, was es nicht gibt ! Ich hab echt schon viel erlebt.

Ich hatte keinen Einfluss auf die Auswahl der Gutachter. Zum einen bestimmt die DRV die eigenen Gutachter. Zum anderen das Sozialgericht. Klarstellung: Ich hatte nie behauptet daß die Fachrichtung falsch sein. Mich hat ein Orthopäde untersucht wegen meiner Wirbelsäule. Ich hätte den Gutachter ablehnen können - aber die Untersuchung der Wirbelsäule fällt unter die Fachrichtung Orthopädie. Daß der Gutachter kein Spezialist auf dem Gebiet der Wirbelsäulenerkrankung war konnte ich im Vorhinein schlecht feststellen. Ich hatte Einspruch eingelegt und im späteren Verfahren einen leitenden Chefarzt in einem Krankenhaus als Gutachter bekommen. Selbst der hatte Aussagen aus vorherigen Gutachten übernommen. Vom Sozialgericht wurden ihm alle Unterlagen zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Also immer Vorsicht mit Aussagen wenn man die Vorgänge nicht genau kennt. Jetzt gehe ich zu einem Gutachter der nicht vom Gericht oder der DRV bezahlt wird und völlig neutral das Ganze sehen wird. Willi Und ich bin 58 - seit 2005 raus aus dem Berufsleben - und zu 60 Prozent schwerbehindert. Und zur Krankheit: Es ist keine Verbesserung eingetreten - im Gegeteil. 2008 wurde noch eine permanente Herzrytmusstörung und koronare Erkrankung diagnostiziert. Willi
Natürlich haben Sie Einfluß auf den Gutachter bzw. können einen von der RV benannten Gutachter jederzeit ablehnen und um Nennung eines anderen bitten. Vor allem dann , wenn nachweislich ein Gutachter der falschen medizinischen Fachrichtung ( was durchaus mal passieren kann ) benannt wird. Gerade in so einem Fall wird die RV zu 100% dem auch entsprechen und ihnen einen anderen der richtigen med. Fachrichtung entsprechenden Gutachter bennen ! Das Sie lt. iihren Aussagen sogar mehrfach zu Gutachtern die nicht der med. Fachrichtung ihrer Erkrankung entsprochen haben geschickt wurden ist schlicht unglaubhaft ! Aber wahrscheinlich wären Sie - als Mann ! - wohl auch zu einem Gynäkologen zur Begutachtung gegangen , wenn die RV Sie dazu aufgefordert hätte........ Begreife echt nicht, das Sie so etwas mit sich haben einfach so machen lassen. Ein bisschen Eigeninitiave und Engagement schadet nie. " von Willi Gutachter Das ist schon richtig - das heist aber nicht daß der Gutachter das Ganze objektiv sieht. Er hat zB. meine Schilddrüse klar und deutlich ertasten können - sie wurde mir aber 2004 vollständig entfernt. Das zum Thema Gutachten. Willi " Alleine dies ist ein Grund so ein Gutachten ad absurdum zu führen und aus dem Verkehr zu ziehen. Für jeden Anwalt ein gefundenes Fressen. Nur müssen Sie dies eben auch schriftlich gegenüber der RV eindeutig klarstellen und nicht einfach so stillschweigende akzeptieren. Die RV kann das ja nun nicht riechen...
William 27.02.2011 | 09:58
Hallo Brigitte - Nein ich habe nicht gearbeitet. Die DRV prüft zeitlich begrenzte EM Renten nach Ablauf durch ein neues Gutachten nach. Das einzige was mich etwas stutzig gemacht hat ist das ich einen neuen Sachbearbeiter zugeteilt worden bin. Die Gutachter arbeiten der DRV zu und wenn eine kleine Chance besteht nicht weiterzahlen zu müssen dann tun sie es. Ich bin dann in der Beweispflicht daß der Gutachter sich irrt. Wenn dann zwei Gutachter - egal wie - zur gleichen Be- oder Verurteilung kommen dann habe ich genau das Problem. Es geht bei Versicherungen - egal welche - nur darum nicht unbedingt zahlen zu müssen. Willi
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