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Ich hatte keinen Einfluss auf die Auswahl der Gutachter. Zum einen bestimmt die DRV die eigenen Gutachter. Zum anderen das Sozialgericht. Klarstellung: Ich hatte nie behauptet daß die Fachrichtung falsch sein. Mich hat ein Orthopäde untersucht wegen meiner Wirbelsäule. Ich hätte den Gutachter ablehnen können - aber die Untersuchung der Wirbelsäule fällt unter die Fachrichtung Orthopädie. Daß der Gutachter kein Spezialist auf dem Gebiet der Wirbelsäulenerkrankung war konnte ich im Vorhinein schlecht feststellen. Ich hatte Einspruch eingelegt und im späteren Verfahren einen leitenden Chefarzt in einem Krankenhaus als Gutachter bekommen. Selbst der hatte Aussagen aus vorherigen Gutachten übernommen. Vom Sozialgericht wurden ihm alle Unterlagen zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Also immer Vorsicht mit Aussagen wenn man die Vorgänge nicht genau kennt. Jetzt gehe ich zu einem Gutachter der nicht vom Gericht oder der DRV bezahlt wird und völlig neutral das Ganze sehen wird. Willi Und ich bin 58 - seit 2005 raus aus dem Berufsleben - und zu 60 Prozent schwerbehindert. Und zur Krankheit: Es ist keine Verbesserung eingetreten - im Gegeteil. 2008 wurde noch eine permanente Herzrytmusstörung und koronare Erkrankung diagnostiziert. WilliNatürlich haben Sie Einfluß auf den Gutachter bzw. können einen von der RV benannten Gutachter jederzeit ablehnen und um Nennung eines anderen bitten. Vor allem dann , wenn nachweislich ein Gutachter der falschen medizinischen Fachrichtung ( was durchaus mal passieren kann ) benannt wird. Gerade in so einem Fall wird die RV zu 100% dem auch entsprechen und ihnen einen anderen der richtigen med. Fachrichtung entsprechenden Gutachter bennen ! Das Sie lt. iihren Aussagen sogar mehrfach zu Gutachtern die nicht der med. Fachrichtung ihrer Erkrankung entsprochen haben geschickt wurden ist schlicht unglaubhaft ! Aber wahrscheinlich wären Sie - als Mann ! - wohl auch zu einem Gynäkologen zur Begutachtung gegangen , wenn die RV Sie dazu aufgefordert hätte........ Begreife echt nicht, das Sie so etwas mit sich haben einfach so machen lassen. Ein bisschen Eigeninitiave und Engagement schadet nie. " von Willi Gutachter Das ist schon richtig - das heist aber nicht daß der Gutachter das Ganze objektiv sieht. Er hat zB. meine Schilddrüse klar und deutlich ertasten können - sie wurde mir aber 2004 vollständig entfernt. Das zum Thema Gutachten. Willi " Alleine dies ist ein Grund so ein Gutachten ad absurdum zu führen und aus dem Verkehr zu ziehen. Für jeden Anwalt ein gefundenes Fressen. Nur müssen Sie dies eben auch schriftlich gegenüber der RV eindeutig klarstellen und nicht einfach so stillschweigende akzeptieren. Die RV kann das ja nun nicht riechen...
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