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Experten-Antwort

10.000 Euro im Dezember 2021 oder im Januar 2022 einzahlen?

von Chantal F.22.11.2021 | 12:10
110 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frage schreibe ich angeregt durch nachfolgenden Bericht: https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/rente-warum-sich-… Wenn man die Steuer nicht berücksichtigt ist es dann sinnvoller 10.000 Euro im Dezember 2021 oder erst im Januar 2022 einzuzahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chantal F.,

grundsätzlich ist zunächst einmal erforderlich, dass Sie bereits 50 Jahre alt sind und durch eine Auskunft Ihres Rentenversicherungsträgers wissen, in welchem Umfang Sie Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung einzahlen können.

Für einen möglichst frühen Einzahlungszeitpunkt – losgelöst von steuerlichen Aspekten – spricht, dass diese Beiträge bereits bei einem danach eintretenden Leistungsfall der Erwerbsminderung berücksichtigt werden würden. Für einen Zeitpunkt im kommenden Jahr spricht der Hinweis aus dem Bericht, auf den Sie verweisen.

Grundsätzlich empfehlen wir bei der Einzahlung solcher Beträge eine gesamtheitliche Betrachtung anzustellen. Insbesondere die steuerlichen Auswirkungen dürften von Interesse sein.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Mitleseram 22.11.2021 | 14:40
Für 10.000 EUR Einzahlung für Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung erwerben Sie 2020 1,2942 Entgeltpunkte, die beim derzeitigen aktuellen Rentenwert 44,25 EUR Monatsrente entsprechen. Für die gleiche Summe erhalten Sie nächstes Jahr 1,3821 Entgeltpunkte bzw. eine zusätzliche Monatsrente von 47,25 EUR.
Steueram 22.11.2021 | 15:55
Zitat von Mitleser anzeigenausblenden
Allerdings kann die Zahlung erst im Jahr der tatsächlichen Zahlung steuerlich geltend gemacht werden. Ggf. nicht unerheblich. Genaueres erfahren sie beim Steuerberater Ihres Vertrauens.
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