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10,8% Abzug bei Erwerbsminderungsrente Rechtens ? Überpr. Antrag und Antwort

von SHG11.01.2007 | 14:19
3956 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Positives ! ist ja selten im Forum ! Ich habe einen Überprüfungsantrag gegen den abzug von 10,8 % bei Erwerbsminderungsrente gestellt. Ich habe hier eine schnelle antwort bekommen.Es werden Musterprozesse geführt solange Ruht mein Antrag womit ich gut Leben kann. Warum schreibe ich das ? Im Forum herscht immer große Unsicherheit wie und wann der Rententräger über Sachlagen Entscheidet und ob der Rententräger erst mal was gegen Anträge hat. Ich kann nur jedem bestättigen das meine Erwebsminderungsrente Sachlich ,und schnell ob erstantrag oder Verlängerung Unproblematisch bearbeitet wurde. Also seht es Positiv

17 Antworten

benniam 11.01.2007 | 17:39
Kann mich dem Beitrag von SHG nur anschließen. Auch meine Erwerbsminderungsrente wurde sachlich und schnell entschieden
megmanam 11.01.2007 | 18:55
Kann mich dem leider nicht anschließen, bei mir hat es, warum auch immer, 8 Gutachter bedarft und fast 4 J. gedauert.
bekissam 11.01.2007 | 22:48
Die Rentenversicherungsträger wären völlig überlastet und die Arbeit wäre überhaupt nicht mehr zu schaffen, wäre Ihr Fall auch nur annähernd die Regel. Das wird Ihnen sicher auch selbst einleuchten. Selbst die einfachste Statistik kann ausweisen, wie wenige Anträge negativ beschieden werden und wie verhältnismäßig schnell in aller Regel die Entscheidung erfolgt. Weil es für gesundheitliche Einschränkungen und das noch verbliebene Leistungsvermögen noch keine Bandmaße, Uhren oder Waagen gibt, wird es immer auch Streitfälle geben. Auf diese Streitfälle muss sich der Rentenversicherungsträger im Interesse der Beitragszahler und Rentner einlassen, auch wenn das für den Betroffenen aus subjektiver Sicht immer ungerecht erscheinen mag und unangenehm ist.
bikaam 12.01.2007 | 10:37
Hallo! Ich kann mir auch nur SHG anschliesssen. Bei mir ging es auch sehr schnell,man kann nur abwarten. bika
Deeam 12.01.2007 | 10:11
> Selbst die einfachste Statistik kann ausweisen, wie wenige Anträge negativ beschieden werden... < Wo finde ich eine derartige Statistik? Danke!
megmanam 12.01.2007 | 10:37
Diese Statistik würde mich auch sehr interessieren,nicht nur wegen eigener Erfahrung sondern hört und liest man auch ja in einigen anderen Foren und auch hier, über extrem lange bearbeitungszeiten und teilweise unverständliche Entscheidungen, bis es vieleicht doch zur Berentung kommt. megman
Ottoam 12.01.2007 | 15:44
So einfach ist das nicht. Das Urteil des BSG betrifft lediglich e i n e n Einzelfall. Eine ständige Rechtsprechung liegt also keinesfalls vor. Ob andere Senate des BSG diesem Urteil folgen, ist fraglich. Der Senat der diese Entscheidung getroffen hat ist für seine seltsame Rechtsauffassung bekannt. Otto
Badmanam 12.01.2007 | 12:08
Zum Beitrag von SHG: Ich kann vor dieser Euphorie nur warnen. Nach einer mir bekannten Mitteilung garantieren die Musterprozesse nicht die Anwendung für den speziellen Einzelfall. Ausserdem verweise ich auf den Entwurf der Bundesregierung zum Gesetz für die Rente mit 67 und hier rate ich jedem, die Seiten 83 ( Rücknahmepflicht bei bestandskräftigen Verwaltungsakten ) und Seite 96 ( Festlegung der Abschläge in allen Fällen ) unbedingt zu beachten, insbesondere die Termine, die für das Inkrafttreten vorgesehen sind. Am Schluss heisst es dann eventuell: April, April, nur eine Klage hätte zum Erfolg für den Einzelnen geführt. Was mich aber interessieren würde: Wie würde ein Staatsanwalt auf eine Anzeige reagieren, die man stellt, weil die Rentenversicherung sich beharrlich weigert, ein vorliegendes Urteil anzuwenden ? Vielleicht kann sich dazu mal ein Experte definitiv äussern. Ist so etwas nicht Rechtsbeugung?
SHGam 12.01.2007 | 13:29
Beitrag Badman Die Sozialverbände sprechen auch davon das es völlig ausreichend sei den Überprüfungsantrag Ruhend bis zur Entscheidung der Musterprozesse ohne Nachteile zu stellen. Ich kann mir nicht vorstellen das geltendes Recht rückwirkend von anderen Gerichten angezweifelt wird.Es kann nach meiner meinung höchstens ein neues Gesetz für die Zukunft geschaffen werden. Wir können doch nicht jetzt alle einzelprozesse führen.Die, die vor einer gesetzesänderung den Überprüfungsantrag gestellt haben sollten meiner meinung nach auch die Aktuelle Gesetzeslage mit Nachzahlung rechnen!Unter anderem haben sich die Krankenkassen meines wissens auch damit einverstanden erklärt die Entscheidung der Musterprozesse abzuwarten. Ich hoffe das ich damit richtig liege und sehe erst mal weiß und nicht schwarz. Positiv Denken ist Angesagt
Badmanam 12.01.2007 | 13:53
Es gibt leider divergierende Angaben. Zitat: " Inwiefern die Ergebnisse der Musterprozesse auf Ihren speziellen Fall anzuwenden sind, kann jetzt noch nicht beantwortet werden, weil dazu der Ausgang abzuwarten bleibt, ebenso kann über die Prozessdauer keine Aussage getroffen werden . " Was glauben Sie, wer das schrieb. Oder: Zitat: " Es ist möglich, dass trotz der Vereinbarung mit der RV, Musterverfahren durchzuführen, im Einzelfall ein ablehnender Bescheid ergeht, was bei einer derart grossen Behörde wie der RV nicht ausgeschlossen ist. In diesem Fall sollte vorsorglich das entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden (Widerspruch bzw. Klage beim Sozialgericht) um eine Bestandskraft zu verhindern. " Soviel zu dem Thema Rentenversicherung und Sozialverbände. Zu viel Optimismus halte ich nicht für angebracht. Jede Krankenkassenniederlassung gibt derzeit unterschiedliche Auskünfte über den Sachstand. Sobald sie dort eine schriftliche Bestätigung erbitten, kommt erst mal das grosse Schweigen. Wem sollte man da noch glauben, ausser auf sich selbst zu vertrauen. Deshalb auch meine Frage im ersten Beitrag, was passieren würde wenn...
Karina13am 12.01.2007 | 16:14
Ich habe dazu bereits im Juni einen Ü-Antrag gestellt und sollte mich lt. Schreiben gedulden, bis eine Entscheidung vorliegt. Nun habe ich gestern im Sonderheft von Lenz "Rente &Co" gelesen, daß man schon jetzt eine Neuberechnung für die gesamte Bezugsdauer und die Zukunft beim RTR erbitten soll, ferner diesen auffordern soll, die zu Unrecht gekürzten Rententeile zu überweisen.Es wird auch geschrieben, daß diese Entscheidung zwar ein Einzelfall war, aber höchstrichterlich getroffen wurde. Es würde daraus eine Gesetzteswirkung abzuleiten sein. Bin nun verunsichert, ob sofortiger Handlungsbedarf besteht.und wenn ich es jetzt so machen würde, hätte das dann vielleicht Auswirkungen auf weitere Rentenbewilligungen(Verl. EMR)Bisher habe ich aber mit meinem RTR nur positive Erfahrungen hinsichtlich der Zusammenarbeit gehabt. Dafür an dieser stelle vielen Dank
Badmanam 12.01.2007 | 16:58
Zum Beitrag Karina 13: Man hat mir gesagt, das das Urteil eine höchstrichterliche Entscheidung ist, bezogen auf den Einzelfall. Erst durch eine Klage vor dem Sozialgericht soll das Urteil auf den jeweiligen Fall angewandt werden können. Im Übrigen möchte auch ich den Mitarbeitern der RV ein Lob aussprechen. Diese sind an Vorgaben von oben gebunden und haben denen zu folgen. Ich habe bis jetzt immer eine prompte Reaktion erfahren.
Pauleam 24.02.2007 | 16:14
...woran erkennt man denn, ob die EU-Rente um die besagten 10,8% gekürzt wurde??? Danke!
Karina13am 24.02.2007 | 16:24
Hallo Paule, schau bitte in deinen Rentenbescheid Anlage 6, unter Persönliche Entgeltpunkte, dort sind die Zugangsfaktoren für deine Rente aufgeschlüsselt. wenn um 10,8% gekürzt ist, beträgt dieserFaktor dann 0,892 Hoffe, ich konnte dir etwas helfen Gruß Karina 13
Pauleam 24.02.2007 | 16:38
Hallo Karina13, beim Zugangsfaktor steht 1,0. Scheint also nicht gekürzt zu sein! Aber woran liegt das, dass bei einem gekürzt wird und bei anderen nicht? Danke!
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