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§116 Abs 2 SGB VI

von B´son19.01.2012 | 07:58
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Eine Frage an die Kollegen aus dem restlichen Bundesgebiet : In unserem Einzugsgebiet ist seit geraumer Zeit eine extreme Penetranz tlw. mit rechtlich äußerst grenzwertigem Vorgehen/Verhalten einer bestimmten Krankenkasse (Nennen wir sie mal schlicht "Die Gesundheitskasse") bei potentiellen Fällen des § 116 SBG VI (Aufforderung zur Reha-Antragstellung) festzustellen. Meine Frage nun, ist dies quasi ein regionales Problem im Land der Lederhosen, oder setzt diese Kasse bundesweit ihre Versicherten (teilweise massiv) unter Druck ?

5 Antworten

KSCam 19.01.2012 | 08:32
In meiner Region (wir können alles außer hochdeutsch) ist keine gesteigerte Aktivität "einer Gesundheitskasse" zu beobachten. Sie verhält sich nicht anders als sonst in den letzten Jahren - manchmal recht penetrant, in manchen Fällen aber auch erstaunlich großzügig, wo man sich nur wundern kann warum "ohne Stress 78 Wochen KG gezahlt wird.
Johannesam 19.01.2012 | 09:03
Ich arbeite auch im „Land der Lederhosen“ und kann bestätigen, dass diese Krankenkasse – im Vergleich zu anderen KK – wesentlich massiver auf eine Antragstellung drängt. Wobei – wie KSC bereits schreibt - auffällt, dass die KK teilweise ganz unterschiedlich vorgeht. Es gibt Versicherte, die bereits kurz nach Krankengeldbeginn eine Aufforderung erhalten. Andere können trotz heftigster Krankheitsbilder das Krankengeld komplett ausschöpfen.
öhaam 19.01.2012 | 09:05
Ja, die große 'grüne' KK in BY (nein, nicht Weißrussland...) legt den Spielraum der Kunden insb. bei Bezug von KG sehr eng, den eigenen Handlungsrahmen jedoch sehr weit aus - insb. bei Aufforderungen nach § 51 SGB V. Beim § 116 SGB VI werden aber die wenigsten KK eine evtl. Aufforderung zurücknehmen und seit die 'nachträgliche' Aufforderung als rechtlich in Ordnung angesehen wird kommt es immer zum Wettlauf zwischen Versicherten und der KK, was Ablehnung der Umdeutung bzw. nachträgliche Aufforderung angeht. Zeitweise ließen die Mitarbeiter der KK die Versicherten einen formlosen Antrag auf EM-Rente unterschreiben! Die Auslegung 'der selben Krankheit' in der Rahmenfrist wird immer zu Gunsten der KK vorgenommen, über evtl. Nahtloskeit bei der BA wird grds. nicht informiert etc. Zeitweise hat die KK die Versicherten auch zum örtlichen Rentensprechtag geschickt, wo Anträge relativ klaglos an- und aufgenommen wurden (ggf. auch ohne hinreichende Auskunft- und Beratung). Einzig das örtliche Versicherungsamt und mit Abstrichen der örtliche vdk versuchen dem Treiben Einhalt zu gebieten, was schon zu Telefongesprächen mit derber Wortwahl geführt hat! 8-) Also, auf zur AbayV am 25.04.2012 in Forchheim!
Mitleseram 19.01.2012 | 09:10
Die Gesundheitskasse in Nds. drängt ihre Versicherten auch sehr zur Antragstellung von Reha-Maßnahmen. Sie lädt Ihre Versicherten in die Geschäftsräume ein zu sog. Beratubgsgesprächen und füllt dann gleich den Reha-Antrag vor Ort aus. Auf die 10 Wochen-Frist wird da nicht hingewiesen.
W*lfgangam 19.01.2012 | 21:28
Hallo Mitleser, hallo B 'son, bisher keine Auffälligkeiten bei mir bei der "grünen KK" im nördlichen Harzvorland, oder auch anderer KK. Wie Mitleser schrieb, können Betroffene hier natürlich auch schon vorher von der KK 'versorgt' werden, ohne dezentral aufzulaufen/nachzufragen. Gruß w.
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