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Experten-Antwort

§ 116 und EM-Rente

von sami14.04.2011 | 20:29
2069 Ansichten
7 Antworten

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Ich habe nach einer medizinischen Reha ( entlassen als AU ) einen Rentenantrag von der DRV zugeschickt bekommen - und diesen auch bei einem Versicherungsältesten gestellt. Kann ich in diesem Fall mit einer schnelleren Bearbeitung rechnen als sonst üblich?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.04.2011 | 10:21

Stellt der RV-Träger fest, dass ein Antragsteller auf Leistungen zur Rehabilitation bereits vermindert erwerbsfähig ist und die durchgeführten Leistungen nicht erfolgreich gewesen sind, wird der ursprüngliche Rehabilitationsantrag in einen Rentenantrag umgedeutet (§ 116 SGB VI). Diese Fiktion ermöglicht einen zeitigeren Rentenbeginn.

Sofern das Versicherungskonto geklärt ist, kann nach Eingang des formellen Rentenantrages ein entsprechender Bescheid sofort erteilt werden. Die Bescheidserteilung beschleunigt sich schon deshalb, weil der medizinische Sachverhalt geklärt ist und eine zeitraubende Begutachtung in diesem Fall entfällt.

6 Antworten

Elisabetham 14.04.2011 | 21:22
Ich denke, dass eine schnellere Bearbeitung gar nicht in deinem Sinn sein kann. Die SBs müssen doch sorgfältig prüfen, wie hoch dein Rentenanspruch ist. Dazu müssen alle Unterlagen vollständig sein etc. Bei mir hat der Rentenantrag ein Jahr gedauert, aber da waren die Versicherungszeiten noch nicht klar und die rechtlichen Voraussetzungen auch nicht. Ich war froh, dass die DRV sorgfältig geprüft hat und mich nicht einfach 0815 abgelehnt hat. Die Rentenberatungsstellen haben mir gesagt, dass ich überhaupt keinen Anspruch habe.
samiam 14.04.2011 | 21:59
Versicherungszeiten, rechtliche Voraussetzungen, Unterlagen etc. sind laut Berater vollständig, bzw. geklärt.
Useram 15.04.2011 | 06:51
Ja die Bearbeitung sollte schneller von statten gehen. Denn Sie werden nach der Reha NUR zur antragstellung aufgefordert, wenn eine Umdeutung erfolgen kann und Erwerbsminderung vorliegt. D.h. wenn das alles schon bereits festgestellt wurde. Aber natürlich alles grundsätzlich, eine allgemeingültige Antwort kann man bei sowas nie geben.
P.Lilienthalam 15.04.2011 | 13:59
Trotzdem ist eine Begutachtung durch den DRV-Bund nicht ausgeschlossen, obwohl Sie als AU nach der mediz. Reha entlassen wurden. Eine AU-Entlassung bedeutet nicht gleichzeitig und automatisch die Genehmigung einer EM-Rente, das ist immer eine Sache der Entscheidung der DRV! So einfach wie es hier geschildert wird, ist es nun auch wieder nicht! Der korrekte medizinische Sachverhalt ist seitens der DRV bei Weitem nicht geklärt. Der DRV-Gutachter entscheidet - und niemand anderes - ob tatsächlich die Voraussetzungen für die Gwährung einer EM-Rente vorliegen. Ich wünsche Ihnen einen guten und menschlich urteilenden DRV-Gutachter, so schnell und unkompliziert wird heutzutage keine Erwerbsminderungsrente gewährt. P.L.
KSCam 15.04.2011 | 14:12
Lesen Sie doch bitte die Ausgangsfrage! Sami schreibt, dass nach der Reha durch die DRV ein Rentenantrag zugeschickt wurde - das passiert (wenn keiner gewaltig pennt!) immer nur dann, wenn der ärztliche Dienst nach dem Rehaschlussbericht zur Erkenntnis gekommen ist, dass Erwerbsminderung vorliegt. Und wenn dann auch noch das Versicherungskonto geklärt ist, geht es normalerweise sehr, sehr schnell. Dass Sie da noch "einen Teufel an die Wand malen" wollen, ist m.E. nun wirklich nicht sehr hilfreich für den Fragesteller......
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