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Experten-Antwort

"13. Rente" aus Polen

von J. Braun30.07.2021 | 11:41
1508 Ansichten
5 Antworten

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Ich beziehe in Deutschland lebend einen Teil meiner Rente aus Polen, welche mit meinen Ansprüchen aus Deutschland verrechnet wird. Darf die in Polen aktuell gezahlte jährliche einmalige Sonderzahlung in Höhe der Minimalrente, die sogenannte «13. Rente«, angerecht werden? Meines Erachtens nach dürfen Einmalzahlungen nicht berücksichtigt werden. Liege ich mit meiner Überzeugung richtig?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.07.2021 | 13:09

Hallo J. Braun,

diese Sonderzuwendung wird mit einem Zwölftel auf den monatlich laufenden polnischen Rentenbetrag berücksichtigt und somit übers Jahr verteilt angerechnet. Lediglich Bestandteile in der polnischen Rente, die Entschädigungsleistungen sind, z.B. Pflegezulage oder Zulage für geschädigte Veteranen, bleiben unberücksichtigt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Kkkam 30.07.2021 | 11:52
Auf welcher Grundlage bauen Sie denn Ihre Bewertung auf?
J. Braunam 30.07.2021 | 12:04
Da es sich um eine einmalig gezahlte (Sonder-) Leistung handelt, stellt sie keinen Bestandteil der polnischen Rente dar und dürfte nach § 31 FRG auf die deutsche Rentenleistung nicht berücksichtigt werden.
J. Braunam 30.07.2021 | 12:10
Zudem erhielten in Polen Rentenberechtigte mit einer monatlichen Rentenzahlung von weniger als 2.000,- PLN zudem im März 2016 Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Geldzulage in Höhe von maximal 400,- PLN. Hierbei handelte es sich weder um eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch um eine anstelle der Rente gezahlten Leistung. Sie war somit nicht nach § 31 FRG anzurechnen.
J. Braunam 30.07.2021 | 14:26
vielen Dank für Antwortung
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