Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenLieber Fragesteller,
in der Tat ist es so, dass beitrags- und versicherungsrechtlich keine Lücke in Ihrer Versicherungsbiographie entsteht. Der Grund -wurde bereits zutreffend erwähnt -ist, dass durch das Monatsprinzip keine schädliche Lücke entsteht. Demzufolge ist es auch nicht zulässig, für den Teilmonat Februar z.B. freiwillige Beiträge zu zahlen. Aus rentenrechtlicher Sicht können Sie ohne Sorgen sich auf Ihre neue Aufgabe vorbereiten und die entsprechenden Kräfte sammeln. Gleichfalls ein schönes Wochenende
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