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Experten-Antwort

15 Jahre Beitragszeit nur mit Kindererziehungszeit erfüllt

von Anita Hütt24.10.2013 | 11:56
1914 Ansichten
5 Antworten

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Ich bin 1949 geboren und habe 1963 meine Lehre begonnen. Ich habe 3 Kinder. Bis zur Geburt meines 1. Kindes (August 1975) habe ich voll gearbeitet. Anschließend war ich arbeitslos. Ab 1.2.1977 war ich geringfügig beschäftigt bis zur Geburt meines 2. Kindes (Okt. 1978). Danach habe ich nur noch ohne Vergütung für die kleine Firma meines Ehemannes bis zum heutigen Tag gearbeitet. Mein 3. Kind wurde Sept. 1980 geboren. Ich habe bisher keinen Antrag auf Rente für Kindererziehungszeiten gestellt. Habe ich Anspruch auf Rente und wofür? Was muss ich nun tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anita Hütt,

dem Beitrag von Schade kann ich zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 24.10.2013 | 13:10
Nach Ihrer Beschreibung haben Sie die 5 Jahre, die man für einen Anspruch auf Regelaltersrente mit 65 plus 3 Monaten benötigt, locker erfüllt. Die von Ihnen in der Überschrift genannten 15 Jahre gab es mal bis 1983 - da sind Sie wohl nicht auf dem aktuellen Stand. Das neue Gesetz ist ja auch erst 30 Jahre alt. :) Ca. 3 Monate vor Rentenbeginn sollte die Rente beantragt werden, sofern Sie sich bislang noch nie um Kontenklärung, etc. gekümmert haben, sollten Sie sich demnächst mal auf den Weg zu einer DRV Beratungsstelle aufmachen.
Anita Hüttam 24.10.2013 | 15:56
Danke! Ich dachte für die alten Jahrgänge gilt auch das alte Gesetz.
Realistam 24.10.2013 | 16:08
Vertrauensschutz war Gestern Anita. Heute herrscht nur noch Euroschutz.
Volker Riebleam 24.10.2013 | 21:19
Im Sozialrecht gibt es keinen Vertrauenschutz. Es gilt vorrangig der Schutz der öffentlichen Kassen: Recht ist, was die öffentlichen Kassen füllt.
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