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Experten-Antwort

15 Stunden die Woche arbeiten

von Heike Thielemann29.07.2016 | 11:00
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5 Antworten

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Guten Tag, ich habe folgendes Problem: ich bin EU-Rentnerin (unbefristet) und würde gerne wieder arbeiten. Keine Vollzeit mehr, denn das schaffe ich nicht mehr und das weiß ich selber. Das Problem liegt darin, das ich an 2 Tagen in der Woche arbeiten würde, insgesamt 15 Stunden. Und das andere Problem liegt in der Hinzuverdienstgrenze von 450,00 Euro, die überschritten würde, da ich den Mindestlohn von 8,50 Euro bekommen würde. Für mich wäre es leichter, nur an den 2 Tagen die 15 Stunden zu arbeiten als an 5 Tagen 3 Stunden. Dürfte ich das überhaupt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heike Thielemann,

ich fange mal mit dem einfacheren Teil der Frage an:

Sobald Sie die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro mehr als zweimal überschreiten, steht Ihnen der volle Zahlbetragt der EM-Rente nicht mehr zu. Die nächstniedrigere Rente würde 3/4 des bisherigen Betrages ausmachen.

Die Frage der Zulässigkeit Ihres "Arbeitszeitmodells" kann ich letztlich nur mit "das kommt darauf an" beantworten:

Sie bekommen die Rente, weil aus ärztlicher Sicht festgestellt wurde, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, mindestens drei Stunden am Tag (unter arbeitsmarktüblichen Bedingungen) zu arbeiten. Wenn Sie jetzt an zwei Tagen doch mehr (fast voll) arbeiten, führt das nicht automatisch zum Wegfall der Rente. Es kann ja sein, das Sie weiter objektiv eigentlich gar nicht dazu in der Lage sind und deshalb "auf Kosten der Restgesundheit" (Begriff der Rentenversicherung) arbeiten Oder dass Sie insoweit nicht unter arbeitsmarktüblichen Bedingungen arbeiten können, als die Tätigkeit eben nur für zwei Tage ausgeübt werden kann. Es könnte aber auch geprüft werden, ob damit eine Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit verbunden ist - maßgebend wäre dann die ärztliche Entscheidung im Einzelfall.

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4 Antworten

Heike Thielemannam 29.07.2016 | 11:34
Vielen Dank für Ihre Antwort. Hinzuzufügen wäre, das ich beabsichtige nächstes Jahr in die vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte zu gehen. Ich werde nächstes Jahr im Dezember 60 und würde diesen Antrag dann auch Mitte nächsten Jahres stellen.
****am 29.07.2016 | 11:56
Hallo Frau Theilemann, sie schrieben " ich beabsichtige nächstes Jahr in die vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte zu gehen. Ich werde nächstes Jahr im Dezember 60 und würde diesen Antrag dann auch Mitte nächsten Jahres stellen." Falls sie im Dezember 1957 geboren sind, ist der früheste Rentenbeginn für die AR für Schwerbehinderte der 01.12.2018!
Heike Thielemannam 29.07.2016 | 12:06
Sie haben recht. Da habe ich mich geirrt.
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