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2 Akten bei der DRV ?

von Christine D.09.07.2009 | 13:22
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9 Antworten

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Guten Tag, ich wurde aus der med. Reha mit folgenden Empfehlungen entlassen: 3 bis unter 6 Stunden, aber nicht im alten Beruf, sondern Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde empfohlen. Daraufhi habe ich einen Antrag auf Rente verminderte Erwerbsfähigkeit (wegen der eingeschätzten teilweisen verminderten Erwerbsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden) und zeitgleich einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Nun habe ich für den Rentenantrag Post aus Stralsund und für die Reha-Sache Post aus Berlin bekommen. Die unterschiedlichen Bearbeitungsstandorte wundern mich sehr. Heißt das, dass es jetzt quasi 2 Akten von mir gibt? Werden die beiden Anliegen konsequent voneinander getrennt bearbeitet? Sie finden meine Frage vielleicht seltsam, aber es interessiert mich wirklich und hoffe auf ernstgemeinte Antworten. Vielen Dank im Voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Christine D.,

den von Ihnen genannten Standorten Stralsund und Berlin entnehme ich, dass das Verfahren offenbar bei der DRV Bund durchgeführt wird. Leider sind mir die internen Arbeitsabläufe des Trägers DRV Bund nicht bekannt. Es ist zwar auch bei anderen Rentenversicherungsträgern (Regionalträger) durchaus üblich, dass das Reha- und das Rentenverfahren getrennt voneinander - also in unterschiedlichen Bereichen (und damit auch verschiedene Akten) durchgeführt werden - soweit die Abstimmung zwischen diesen beiden Bereichen funktioniert, ist dies grundsätzlich auch kein Problem. Für Ihren Fall kann ich aber nichts konkretes aussagen. Insoweit kann ich Ihnen leider nur empfehlen, Ihre Frage einmal direkt an Ihren Rentenversicherungsträger zu richten.

8 Antworten

Öhaam 09.07.2009 | 13:46
Wollen Sie, dass Ihre Rentensachbearbeitung alle med. Einzel-Befunde in Händen hält? Ich hoffe doch sehr, dass da zwei getrennte Akten geführt werden! Wenn es im Weltnetzzeitalter auch antiquiert klingen mag: das nennt man DATENSCHUTZ!
???am 09.07.2009 | 17:34
Datenschutz in allen Ehren, aber Grundlage eines Rentenbescheids wegen Erwerbsminderung sollten doch wohl alle der DRV verfügbaren ärztlichen Unterlagen sein. Die müssen ja nicht unbedingt dem Sachbearbeiter, aber sicher dem medizinischen Gutachter komplett vorliegen.
Öhaam 09.07.2009 | 17:47
Richtig - und eben der med.Fachmann (i.d.R. Arzt) bastelt dann den Entscheidungsbogen für die Fachabteilung 'Rente' (i.d.R. Sofas oder gD-Beamte) - nach Auswertung der med. Unterlagen und sozialmed. Gewichtung!
zeldaam 09.07.2009 | 20:14
Hallo Christine D. zunächst einmal werden für Ihre Reha – Angelegenheiten (med. Reha und Teilhabe am Arbeitsleben) und Ihren Rentenantrag zwei Akten geführt. Dies resultiert aus der Arbeitsaufteilung bei der DRV Bund : Ihre Reha- Angelegenheiten werden in der Reha- Abteilung in Berlin bearbeitet. Für Versicherte, die am 12. – 14. , 21,22 oder 24. eines Monats geboren sind, werden die Rentenangelegeheiten in Stralsund bearbeitet. Dies hat jedoch nur verwaltungsinterne Gründe, da die DRV Bund die Zuständigkeiten auf ihre drei Standorte Berlin, Gera und Stralsund verteilthat. Für Ihren Rentenantrag hat dies jedoch keine Auswirkungen, da die Abteilungen recht eng zusammenarbeiten: 1.Die Sachbearbeitung in Stralsund wird sich zur Bearbeitung Ihres Rentenantrages Ihre Reha- Akte zur med. Rehabilitation von der Reha- Abteilung anfordern, sofern diese nicht ohnehin bereits dorthin weitergeleitet wurde, da der Entlassungsbericht nach Ihren Aussagen ein eingeschränktes Leistungsvermögen ausweist (sogenanntes Verfahren nach § 116(2) Nr. 2 des SGB VI). 2.Dies geschieht unter anderem, um medizinische Befunde, die bereits vorhanden sind, nicht noch ein weiteres mal zu erheben. 3.Die Anforderung der Reha- Akte geschieht selbständig durch die Sachbearbeitung in Stralsund, da diese Ihrem Rentenversicherungskonto entnehmen kann, dass Sie vor kurzen eine med. Rehabilitation durchgeführt haben. 4.Ebenso werden sich die beiden Abteilungen wegen der gleichzeitigen Beantragung der Rente und der Leistungen zum Arbeitsleben in Verbindung setzen, um abzustimmen, welche Leistung (vorrangig) zu leisten wäre. 5.Für die Beurteilung Ihres Rentenantrages stehen somit auch die medizinischen Befunde aus der Rehabilitationsmaßnahme zur Verfügung- die Akten werden quasi für die Zeit der Bearbeitung des Rentenantrages zusammengeführt. zelda
Lustigam 10.07.2009 | 07:15
Rente und Reha wollen, aber dann mit Datenschutz argumentieren...
dgam 10.07.2009 | 07:24
Hat Christine was von Datenschutz gesagt?
Lustigam 10.07.2009 | 10:34
Nein, aber Öha
Christine D.am 10.07.2009 | 12:34
Lieben Dank an zelda für die ausführliche Erläuterung. Es hat Ordnung in mein verwirrtes Denken gebracht. Habe mich sehr darüber gefreut. Herzlichen Dank auch an dg für den Beistand - es hatte von Lustig wirklich so geklungen, als hätte ICH was von verlangtem Datenschutz geschrieben. Durch Ihren Einsatz hat es sich gott sei dank aufgeklärt, dass die Aussage über Datenschutz von Öha kam. Alles Gute Christine D.
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