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Experten-Antwort

2 Jahre vor Rente - besonders langjährig Versicherte

von Kathi28.10.2021 | 15:56
462 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin im März 1962 geboren und in meiner aktuellen Rentenauskunft 10/21 steht: Regelaltersrente: ab 1.12.2028 Altersrente für besonders langjährig Versicherte: ab 1.12.2026 Die Wartezeit von 45 Jahren ist derzeit mit 510 Monaten ist noch nicht erfüllt, es fehlen noch 30 Monate. Wäre ca. April/Mai 2024 Weiterhin steht in der Auskunft: Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen nicht mit : Zeiten mit freiwilligen Beiträgen in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt. Jetzt meine Frage, in meiner Firma stehen in den nächsten Jahren Umstrukturierungen an, wenn ich dann ca. 63 Jahre (2025) alt bin, aber noch nicht in Rente mit Abzügen gehen will ( immer wenig verdient) sondern noch 2 Jahre ALG 1 beziehen möchte, dies mit einem Minijob mit freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen verbinde, dann hat das ja laut oben geschrieben keinen Sinn, obwohl ich bereits 2024 meine 45 Jahre Wartezeit erreicht habe? Ich dachte immer wenn ich die 45 Jahre Wartezeit erreicht habe, kann man die letzten zwei Jahre vor der Rente für besonders langjährig Versicherte arbeitslos sein (auch 2 Jahre) oder ist damit gemeint das ich vor 2024 nicht arbeitslos sein darf und dies mit einem Minijob ergänze. Mit bestem Dank für die Antworten, Kathi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kati,

wenn die Altersrente zum 01.12.2026 beginnt und vor dem 01.12.2024 die geforderten 45 Jahre für die Wartezeit erfüllt sind, spielt es keine Rolle, ob danach Arbeitslosengeld bezogen wird oder freiwillige Beiträge neben Arbeitslosigkeit werden.

Sind bis dahin die 45 Jahre Wartezeit nicht erfüllt, sind die genannten Besonderheiten für die Anrechnung der Zeiten zu beachten, d. h. dass z. B. der Bezug von Arbeitslosengeld dann für die 45 Jahre nur berücksichtigt, wenn der Arbeitgeber in Insolvenz gegangen ist.

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1 Antworten

KSCam 28.10.2021 | 17:35
....wenn bei Beginn der Arbeitslosigkeit bereits 45 Jahre voll sind, ist alles "in Butter"......
Deutsche Rentenversicherung
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