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2 mal zum Gutachter

von Aster02.11.2019 | 20:43
1668 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Aufgrund einer psychischen Erkrankung musste meine Tochter- 22 Jahre- Anfang des Jahres einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Im Frühjahr war sie zur Begutachtung - der gutachter teilte ihr mit, er würde die Berentung befürworten - und wartete nun auf den Bescheid der DRV. Heute erhielt sie nun die Aufforderung in 14 Tagen erneut zur Begutachtung erscheinen zu müssen. Diesmal aber zu einem Arzt der Rentenversicherung. Was soll das?bzw warum? Und warum wurde bislang kein Bescheid erstellt? Es ist für sie jedesmal eine immense psychische Belastung

15 Antworten

Berateram 02.11.2019 | 21:13
Mit ein bisschen Nachdenken, müsste Ihnen doch klar sein, dass niemand hier in den Fall Ihrer Tochter involviert ist und daher auch niemand im Forum Ihre Fragen beantworten kann. Wenden Sie sich direkt an den zuständigen Rententräger, wenn Sie sicher gehen wollen, besser schriftlich.
Asteram 03.11.2019 | 07:46
Mit ein bisschen Nachdenken..... Auf jeden Fall empfinde ich - auch ohne nachdenken- ihre Antwort als unhöflich und unfreundlich. Wenn mir klar gewesen wäre, dass hier jemand die ganze Krankengeschichte benötigt..... Es ist aber erstmal so, dass ich nicht nachvollziehen kann, warum ohne, dass bislang irgendeine Mitteilung zum ersten Gutachten, ein zweites durch die DRV in die Wege geleitet wird.
Kaiseram 03.11.2019 | 08:29
Zitat von Aster anzeigenausblenden
Mit ein bisschen Nachdenken, müsste Ihnen doch klar sein, dass niemand hier in den Fall Ihrer Tochter involviert ist und daher auch niemand im Forum Ihre Fragen beantworten kann. Wenden Sie sich direkt an den zuständigen Rententräger, wenn Sie sicher gehen wollen, besser schriftlich.
Mit ein bisschen Nachdenken..... Auf jeden Fall empfinde ich - auch ohne nachdenken- ihre Antwort als unhöflich und unfreundlich. Wenn mir klar gewesen wäre, dass hier jemand die ganze Krankengeschichte benötigt..... Es ist aber erstmal so, dass ich nicht nachvollziehen kann, warum ohne, dass bislang irgendeine Mitteilung zum ersten Gutachten, ein zweites durch die DRV in die Wege geleitet wird.
Und hier kann das, ohne genaue Kenntnisse des Aktenvorgangs, auch niemand nachvollziehen. Daher war der Verweis an den zuständigen Rententräger die einzig sinnvolle Antwort. Unhöflich hin oder her.
Gabriele 2019am 03.11.2019 | 07:56
Zitat von Aster anzeigenausblenden
Mit ein bisschen Nachdenken, müsste Ihnen doch klar sein, dass niemand hier in den Fall Ihrer Tochter involviert ist und daher auch niemand im Forum Ihre Fragen beantworten kann. Wenden Sie sich direkt an den zuständigen Rententräger, wenn Sie sicher gehen wollen, besser schriftlich.
Mit ein bisschen Nachdenken..... Auf jeden Fall empfinde ich - auch ohne nachdenken- ihre Antwort als unhöflich und unfreundlich. Wenn mir klar gewesen wäre, dass hier jemand die ganze Krankengeschichte benötigt..... Es ist aber erstmal so, dass ich nicht nachvollziehen kann, warum ohne, dass bislang irgendeine Mitteilung zum ersten Gutachten, ein zweites durch die DRV in die Wege geleitet wird.
Ihre Tochter ist 22 und möchte eventuell die nächsten 60 Jahre eine Rente und Sie wundern sich über ein zweites Gutachten. Dan kann locker eine Summe von + 900 000 € herauskommen und das mit einer Einzahlung von wenigen Tausenden Euros.
Siehe hieram 03.11.2019 | 08:29
ein ähnliches Thema wurde hier im Forum bereits behandelt: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/wieviel… "14.07.2017, 10:21 Experten-Antwort Hallo Herr Maier, welche und wie viele Gutachten für die Entscheidung über das Vorliegen von Erwerbsminderung nötig sind, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab. Sofern die vorhandenen Gutachten keine abschließende Entscheidung zulassen, können und müssen weitere Gutachten eingeholt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, den Termin bei dem weiteren Gutachter wahrzunehmen." Vermutlich werden Sie auch am Montag keine andere Auskunft bekommen, da auch der dann antwortende Experte nicht in Ihren Einzelfall involviert ist. Alles Gute, vor allem auch für Ihre Tochter!
Loniam 03.11.2019 | 09:42
Ich musste zu 3 Gutachtern, danach bekam ich die EMR. Da ihre Tochter noch recht jung ist, wird die Entscheidung nicht so leicht fallen.
Asteram 03.11.2019 | 20:09
Zitat von Gabriele 2019 anzeigenausblenden
Mit ein bisschen Nachdenken..... Auf jeden Fall empfinde ich - auch ohne nachdenken- ihre Antwort als unhöflich und unfreundlich. Wenn mir klar gewesen wäre, dass hier jemand die ganze Krankengeschichte benötigt..... Es ist aber erstmal so, dass ich nicht nachvollziehen kann, warum ohne, dass bislang irgendeine Mitteilung zum ersten Gutachten, ein zweites durch die DRV in die Wege geleitet wird.
Ihre Tochter ist 22 und möchte eventuell die nächsten 60 Jahre eine Rente und Sie wundern sich über ein zweites Gutachten. Dan kann locker eine Summe von + 900 000 € herauskommen und das mit einer Einzahlung von wenigen Tausenden Euros.
Um diese Antwort ging es nicht, denn rechnen etc kann ich selbst. Mir ist diese Vorgehensweise der DRV nicht bekannt - dazu evtl eine sachliche und fachliche Aussage zu erhalten, war mein einziges Anliegen. Ich dachte dafür besteht dieses forum und nicht für persönlich werdende Beiträge.
Bäram 04.11.2019 | 09:24
Hallo, woran das liegt kann man nue raten. Was ich mitbekommen habe, ist das der Fall, wenn es sich um einen externen Gutachter handelt. Ich habe die volle EM Rente mit 31 bekommen, zwar nicht auf psychische Erkrankungen, musste aber nur zu einer Ärztin der RV und die Rente war dann nach nicht mal 1 Woche nach der Begutachtung genehmigt. Zu einer weiteren Begutachtung kann es auch kommen, wenn mehr als ein Fachgebiet betroffen ist oder, dass muss man auch ehrlich ansprechen, dass haben ja Qualitätstest der RV selbst bereits offenbart, wenn das Ergebnis des ersten Gutachters nicht wunschgemäß ausgefallen ist. Daher kann es alles sein, was zur erneuten Begutachtung führt.
XYZam 04.11.2019 | 09:24
Die DRV versucht sich ein umfassendes Bild bzgl. des gesundheitlichen Zustandes zu machen. Es ist oftmals notwendig Zusatzgutachten zu erstellen. Zum Beispiel wenn man orthopädische und auch noch psychische Probleme hat. Ein Orthopäde kann keine Aussagen zur Psyche machen und umgekehrt. Es handelt sich hierbei also um das "ganz normale" Prozedere. Schließlich erwartet man als Versicherter doch, dass >sämtliche< gesundheitliche Erkrankungen/Probleme vollumfänglich gewürdigt werden...
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