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2 psychologinnen nicht einer meinung

von denis228.09.2009 | 14:48
2544 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

wurde gestern aus der reha als arbeitsfähig entlassen. meine ambulante psychotherapeutin hat mich sofort wieder arbeitsunfähig geschrieben, da ich auf keinen fall arbeitsfähig bin. was ist denn jetzt rechtskräftig???

22 Antworten

seppam 28.09.2009 | 15:11
"Rechtskräftig" ist der "gelbe Schein".
denis2am 28.09.2009 | 15:19
auch wenn die 1. psychologin mich monatelang stationär betreut hat?
seppam 28.09.2009 | 15:25
Ja! Wenn Sie zum Arzt A gehen, dieser Sie nicht krank schreibt, Sie dann zum Arzt B gehen, dieser aber einen gelben Schein ausstellt, ist das doch auch so.
Auskenneram 28.09.2009 | 15:34
Die Entlassung aus einer med. Reha als " Arbeitsfähig " gilt genau genommen nur noch für den Entlassungstag und keinen Tag länger. Insofern muss / sollte jeder sowieso spätestens am nächsten Tag nach Rehaantlassung zu seinem behandelndem Arzt gehen und sich dann weiterhin krank schreiben lassen oder eben wieder zur Arbeit gehen. Ob der behandelnde Arzt - nach Kenntnis der Rehaentlassberichtes und der darin testierten Arbeitsfähigkeit - natürlich ( vor allem längerfristig ) dann auch wirklich krank schreibt, steht aber auf einem ganz anderen Blatt. Letzlich wird die Krankenkasse aber nach Kenntnis des Rehaberichtes auf Sie zukommen und versuchen aus der Krankengeldzahlung schnellstens heraus zu kommen. Hier wird auch nicht selten erheblicher Druck auf den krank schreibenden Arzt seitens der Kasse ausgeübt dieses in Zukunft zu unterlassen... Eventuell wird die Kasse auch den MDK dann einschalten, der Sie persönlich untersuchen wird und damit prüfen wird, ob eine weitere Krankschreibung korrekt ist oder eben nicht.
The Declaration of..am 28.09.2009 | 15:40
"...meine ambulante psychotherapeutin hat mich sofort wieder arbeitsunfähig geschrieben" Wie viele Patienten wechseln den Azrt weil der sie nicht mehr krank schreibt. Glauben sie mir, es ist eine Menge. Und wer Angst hat Patienten zu verlieren,der schreibt krank und schreibt krank und schreibt krank.... Unanhängig vom tatsächlichen Zustand!!!!
Schadeam 28.09.2009 | 16:41
Es geht wohl nicht darum, alles in einem Topf zu werfen. Nur: welche der beiden Psychologinnen richtig liegt, kann auch keiner im Forum wissen.....so gesehen war auf Ihre Frage nur eine Antwort möglich, dass die letzte Krankschreibung momentan zählt.....was davon zu halten ist, ist reine Spekulation, die zu nichts führt....
denis2am 28.09.2009 | 16:21
danke für die info. werde den rat befolgen
denis2am 28.09.2009 | 16:30
daß mag sein, aber alles in einen topf werfen?
denis2am 28.09.2009 | 16:49
das ist richtig ... wollt nur den höheren stellenwert erfragen. ambulant oder stationär
Auskenneram 28.09.2009 | 18:15
Rein " rechtlich " sind beide Meinungen der Psychologinnen gleich zu bewerten. Die Aussage der Rehapsychologin ist nicht höher zu bewerten als die ihrer behandelnden Psychologin oder umgekehrt. Jede hat halt ihre eigene Meinung. Und das gerade im psychologischen Bereich sehr oft verschiedene Ansichten bestehen ist häufig der Fall, da psychische Erkrankungen ja nicht " messbar " sind und darum immer wieder der individuellen Interpretation bzw. Auslegung der Ärzte unterliegen. Das beste Beispiel sind die psychiatrischen Gutachten die z.b. im Rahmen eines EM-Antrages erstellt werden und völlig unterschiedlich ausfallen können ( habe ich selbst erlebt ). Ich würde ihnen aber auch dringend raten sich von einem Psychiater - also einem Arzt für Psychiatrie - behandeln zu lassen als " nur " von einem Psychologen/in. Die Meinung eines Facharztes für Psychiatrie hat einen weitaus höheren Stellenwert als die eines " nur " Psychologen/in.
derbarbaram 28.09.2009 | 17:24
Nur zur Richtigstellung reine Psychologen können nicht krankschreiben, da sie keine Mediziner sind. Eine Krankschreibung muss immer von einem Psychiarter oder Arzt (evtuell mit therapeutischer zusatzausbildung ) erfolgen. Daher kann ich immer nur empfelhlen sich von einem Psychiater und zugleich Psychotherapeuten behandeln zu lassen, weil solche Atteste / Gutachter immer mehr Gewicht haben.
denis2am 29.09.2009 | 12:04
ein attest einer fachärztin für psychotherapeutische medizin würde über einem attest einer psychologischen psychotherapeutin stehen?
denis2am 29.09.2009 | 12:14
wie gerade schon geschrieben werde ich von einer "dr. med. fachärtzin für psychotherapeutische medizin" behandelt. reicht das aus oder ist es es noch nicht spezifisch genug?
Auskenneram 29.09.2009 | 12:53
Wenn der psychologische Psychotherapeut keinen Dr. Titel hat ( was die meistens ja nicht haben, denn die sind meistens " nur " Diplom-Psychologen) - dann ja. Diese Leute dürfen ja auch keine Medikamente verschreiben weil sie eben keine Ärzte sind ! siehe auch Wikipedia : Psychologischer Psychotherapeut ist eine in Deutschland seit Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation) verlangt. Bei einem Psychotherapeuten handelt es sich um einen Psychologen, der sich nach abgeschlossenem Psychologiestudium auf dem Gebiet der Psychotherapie weitergebildet und somit spezialisiert hat. Dagegen ist ein Facharzt für psychotherapeutische Medizin jemand, der nach abgeschlossenem Medizinstudium eine psychotherapeutische Weiterbildung abgeschlossen hat. Weiterhin gibt es noch den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und den Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin sowie die Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" und "Psychoanalyse", die neben jeder anderen Facharztbezeichnung geführt werden darf. Für all diese Bezeichnungen muss ein Arzt den Abschluss einer Psychotherapieausbildung nachweisen.
Auskenneram 29.09.2009 | 12:53
Das ist o.k.
denis2am 29.09.2009 | 13:23
stellt es denn ein problem dar, daß die diplom psychologin & die fachärtzin für psychotherapeutische medizin in EINEM großen konzern, also in einer gmbh tätig sind oder ist das eher nicht so ratsam?
Kein Planam 29.09.2009 | 13:37
Guten Tag, wenn aber der Psychologe kein Psychologe ist sondern eher eine Psychologin und keine Ausbildung zum Dipl.Psychologen hat kann es sein,daß dann die Psychologin durch ein Studium zur Ärztin wird und dann den Titel Ärztin der Psychologie führen kann.Als reine Psychotherapeutin müßte sie natürlich ihren Patienten an einen Psychologen mit Arzttitel überweisen,weil dei Psychtherapeutin keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen darf.Das darf nämlich nur ein Arzt er dann auch Psychologe ist.Oder ein Arzt der kein Psychologe ist aber Arzt. So einfach ist das doch.
Kein Planam 29.09.2009 | 13:49
Hallo, besser wäre es auf jeden Fall,wenn die Dipl.Psychologin eine Frau ist und kein Mann der Dipl.Psychologe ist.Idel wäre wenn die Dipl.Psychologin in einer KG.beschäftigt wäre,weil diese dann die Gelegenheit hätte mit einer GmbH im Rücken eine Handelsgesellschft zu gründen.Auch die Beschäftigung der Dipl.Psychologin bei einer Co.KG wäre ein guter Ansatz für eine Krankschreibung.Vorausgesetzt,daß die Dipl.Psychologin kein männlicher Dipl.Psychologe ist.
denis2am 29.09.2009 | 14:22
vielleicht hab ich mich ja falsch ausgedrückt, doch ich hatte gemeint, dass beide psychologinnen in einem !!!!!!!!!!! unternehmen tätig sind. nämlich in der shg-gruppe !!!!
Schadeam 29.09.2009 | 14:52
Letzt lassen Sie es bitte, das interessiert doch im Rentenforum keinen!
Endlicham 29.09.2009 | 15:23
Applaus Applaus Der erste sinnvolle Beitrag heute!!!
Dipl. Psychologe K.Nallam 29.09.2009 | 15:54
Also mich interessiert das sehr, bitte unterbrechen sie User denis2 nicht.
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