Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo PGA,
wenn neben dem Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht und beide Ansprüche zusammen einen individuell zu ermittelnden Grenzbetrag übersteigen, ist die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vermindert zu leisten.
Wie schon von @Schade vorgeschlagen, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Proberechnung erfragen.
MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit in %!Das ist durchaus möglich. Lassen Sie sich mit den Angaben zur Höhe, zum MdE und dem jeweils den BG-Leistungen zugrunde liegenden Jahresarbeitsverdienst individuell bei Ihrem zuständigen Rententräger beraten.Danke erstmal für die schnelle Antwort. Sorry Was meinen Sie mit MdE? Bin leider kein Profi in diesen Sachen.. Danke für Aufklärung
Das stimmt nicht. Im Gegenteil kann sich bei einem MdE-Grad von mindestens 50 % ab Alter 65 ein zusätzlicher Alterserhöhungsbetrag ergeben!Hallo Experten und Teilnehmer, Ich erhalte 2 BG Renten aufgrund zweier Arbeitsunfälle, ich bin noch berufstätig. Meine Frage.. Wenn ich in Altersrente gehe wird da von Seite der, Rentenversicherung etwas gekürzt,aufgrund dieser 2 BG Renten? Vielen Dank für InfosDie BG Rente endet bei Eintritt in die Altersrente
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