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Experten-Antwort

2 Rentenanträge

von Matthias30.09.2024 | 07:53
198 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ende März Erwerbsminderungsrente beantragt und leider immer noch nichts gehört. Ich bin zur Zeit krank geschrieben und das Krankengeld endet am 05. Januar 2025. Nun möchte ich Rente (mit Abzügen) zum 01. Januar 2025 beantragen, da ich das Alter habe und auch 45 Jahre gearbeitet habe. Denn sonst bin ich ab Januar ohne Geld, arbeiten kann ich leider nicht mehr. Wird dann mein erster Antrag einfach abgelehnt oder kann ich noch auf die höhere Erwerbsminderungsrente hoffen??? Kann ich überhaupt eine zweiten Antrag stellen? Besten Dank für eine Antwort im Voraus Gruß Matthias

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie können zu dem bereits gestellten Erwerbsminderungsrentenantrag auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

ab 01.01.2025 beantragen.

Sofern ihr Erwerbsminderungsrentenantrag positiv beschieden wird, wird Ihnen die Erwerbsminderungsrente rückwirkend gewährt.

Der Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente ist hierbei vom Datum der Rentenantragstellung sowie vom Eintritt der

Erwerbsminderung abhängig.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob die volle Erwerbsminderungsrente überhaupt höher wäre als das Krankengeld.

Sofern der Erwerbsminderungsrentenantrag nicht auf Veranlassung der Krankenkasse gestellt ist und die Erwerbsminderungsrente

geringer wäre als das Krankengeld, stellt sich ggf. die Frage der Rücknahme des Erwerbsminderungsrentenantrages.

 

 

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5 Antworten

Antwortam 30.09.2024 | 08:55
Zur Frage 1: Nein und Ja Zur Frage 2: Ja
Achtung , Anspruch auf ALG1 prüfenam 30.09.2024 | 09:14
Wenn der EM-Rentenantrag schon läuft und das Krankengeld ausläuft, dann haben Sie, falls Sie noch ein Arbeitsverhältnis haben, mit einiger Wahrscheinlichkeit auch noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 nach der "Nahtlosigkeitsregelung", ggf. sogar für maximal 24 Monate (und das auch, obwohl Ihr ruhendes Arbeitsverhältnis noch besteht) Das sollten Sie unbedingt abklären, bei der Agentur für Arbeit, und zwar schnell), bevor Sie ohne Not schon mögliche Abschläge auf Ihre Altersrente akzeptieren. Außerdem ist das ALG1 meistens um einges höher als die Altersrente. Es geht dabei also um recht viel Geld (höheres ALG1, weniger Abschläge wegen späterer Altersrente). Beratung dazu gibt es auch bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD. https://www.youtube.com/watch?v=4uCYpzwprns https://www.youtube.com/watch?v=56qVyD1DL14 https://www.youtube.com/watch?v=OXEaQ-nQyjM
Mal wieder sehr schlampige Antwort der "DRV-Experten"am 30.09.2024 | 09:42
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Hier geht es NICHT um die abschlagsfreie "Rente für besonders langjährig Versicherte", das hat der Fragende klar geschrieben, Zitat: "Nun möchte ich Rente (mit Abzügen) zum 01. Januar 2025 beantragen" (Zitat Ende). Diese Rente kann also zum 1.1.2025 gar nicht beantragt werden vom Fragenden, anders als von Ihnen behauptet. Und es geht hier schon gleich gar nicht um die Höhe des Krankengeldes und ob das höher wäre als die volle EM-Rente. Das Krankengeld läuft ja schon in 3 Monaten aus und länger Krankengeld gibt es damit nicht. Und sollte die EM-Rente dann genehmigt werden, auch rückwirkend, wird auch bei Verrechnung des Krankengeldes mit der EM-Rente ein (wahrscheinlicher) Überschuss aus dem Krankengeld dem Rentner dann erhalten bleiben und muss eben nicht von ihm zurückgezahlt werden. Aus diesen Grund also eine Rücknahme des EM-Rentenantrage zu prüfen, ist deswegen grober Unfug, liebe "DRV-Experten(?)". Was soll das? Ein kleiner Hinweis auf die potentielle Möglichkeit des ALG1-Bezuges nach der Nahtlosikeitsregelung wäre sicher auch nicht verkehrt gewesen. Aber das ist halt nicht Ihre Baustelle, schon klar...
Herr schmeiß Hirn 'ra (und treffe "Oh Mann" dann endlich mal)am 30.09.2024 | 14:59
Wenn Sie der Meinung bist, ich habe Falsches erzählt, können Sie mich gerne berichtigen, nur zu, ich lerne gerne dazu. Also "Butter bei de Fische", Herr Möchtegern-Oberlehrer, Ihre Chance! Es ist aber davon auszugehen, dass Sie dazu in keinster Weise in der Lage sind. Das waren Sie hier im diesem Forum ja auch noch nie, Sie Intelligenzflüchtling. Ein "Wichtigtuer" sind SIE jedenfalls nicht, nicht mal dazu reicht es bei Ihnen. Ich find's witzig, weiter so!
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