Sie können zu dem bereits gestellten Erwerbsminderungsrentenantrag auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
ab 01.01.2025 beantragen.
Sofern ihr Erwerbsminderungsrentenantrag positiv beschieden wird, wird Ihnen die Erwerbsminderungsrente rückwirkend gewährt.
Der Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente ist hierbei vom Datum der Rentenantragstellung sowie vom Eintritt der
Erwerbsminderung abhängig.
Es stellt sich jedoch die Frage, ob die volle Erwerbsminderungsrente überhaupt höher wäre als das Krankengeld.
Sofern der Erwerbsminderungsrentenantrag nicht auf Veranlassung der Krankenkasse gestellt ist und die Erwerbsminderungsrente
geringer wäre als das Krankengeld, stellt sich ggf. die Frage der Rücknahme des Erwerbsminderungsrentenantrages.