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2. Studium als Anrechungszeit

von Larissa26.11.2007 | 10:07
1565 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich habe bei meinem Versicherungsverlauf festgestellt, dass mein zweites Studium mit dem Abschluss "Master of Science" nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt wurde. Begründung des Bundes: "weil die Zeit nach Ablegung der Abschlussprüfung zurückgelegt worden ist". Bei meinem 1. Studium war der Abschluss "Dipl.-Ing". Ist das richtig oder soll ich Widerspruch erheben? Wie schreibe ich am besten den Widerspruch? Danke im Voraus!

2 Antworten

Larissaam 26.11.2007 | 18:59
Um ganz glar zu verstehen: Da ich in dem Fall bei dem weiterem Studium ein neuen Titel erworben habe, verstehe ich richtig, da ich Widerspruch erheben soll? Wie mache ich das am besten?
Schadeam 27.11.2007 | 11:44
und denken Sie bitte beim "Kampf um Ihr gutes Recht" auch daran, dass Studienzeiten nicht mehr bewertet werden, wenn ein Rentenfall ab 2009 eintritt. Insofern könnte sein, dass Sie Ihren Widerspruch oder eine Klage gewinnen aber "untern Strich gar nichts dabei rauskommt".
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