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2 te Begleitperson

von Sina17.02.2021 | 18:52
303 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag wir haben für unsere beiden Jungs eine Reha bewilligt bekommen, Nun das Problem unser kleiner Sprachentwicklungsstörung hat eine Begleitperson bewilligt bekommen braucht er auch da er sich nicht verständigen kann, bräuchten jedoch 2 Begleitperson en da großer Autismus Schwerbehindertenausweis mit Begleitperson eingetragen braucht auch eine Begleitperson da weglaufzindenz da ist wurde keine Begleitperson genehmigt ..was sollen wir da machen ? Vielen dank im Vorraus

10 Antworten

Siehe hieram 17.02.2021 | 19:08
Sie sollten sich an die zuständige Stelle wenden, die die Leistung bewilligt hat und das Problem nochmals eindringlich schildern. Und Sie können sich vor allem vorab auch an die Klinik wenden in der die Reha stattfinden soll und dort auch noch mal nachfragen. Üblicherweise sind ja in einer Reha den ganzen Tag über Therapien vorgesehen, in denen die Kinder in Gruppen und dabei von Therapeuten beaufsichtigt sind. So dürfte das Problem ja eigentlich nur für die Freizeit anfallen. Da aber dann auch viel mehr Kinder dort sind, als sonst bei Ihnen zuhause, dürfte wohl das Spielen mit den anderen Vorrang vor z.B. der Weglauftendenz haben. Sprechen Sie das einfach offen vor Anreise in der vorgesehenen Klinik an, die kennen sich dort ja mit den Behinderungen Ihrer Söhne aus und haben sicher vielfältige Erfahrungswerte.
KSCam 17.02.2021 | 20:15
Bei allem Verständnis beschleicht mich der Verdacht, dass da ein sehr großes Anspruchsdenken besteht und dass am besten beide Eltern auf Staatskosten die ganze Zeit mitgehen dürfen und voll verpflegt werden sollen..... Rechtlich gesehen können Sie natürlich gegen alle Entscheidungen Rechtsmittel einlegen, notfalls Widerspruch und Klage. Mit gutem Willen sollte ein Elternteil reichen - im privaten Bereich sind doch wohl auch nicht beide Eltern rund um die Uhr mit der Kinderbetreuung "ausgebucht", oder? Da finden Sie doch garantiert auch Lösungen?
Sinaam 17.02.2021 | 20:37
KSC Sie haben keine Ahnung und urteilen zu unrecht . Sie wissen nicht was für ein Pflegegrad mein Kind hat sowie nicht welche Hilfe er braucht. Sparen Sie sich das mit Familienurlaub! Erstmal hinterfragen.
Janaam 17.02.2021 | 21:30
Lassen Sie sich nicht ärgern. Ich war mehrfach mit meiner behinderten Tochter in Reha und war ständig gefordert, weil man zwischen den Therapien für das Kind selbst verantwortlich ist. Das schlaucht. Autist und Weglauftendenz ist dann doppelt schwer. Ich habe das in den Rehas mehrfach erlebt. Auch eins allein reicht schon, damit ein Kind Begleitung braucht. Das B im SBA bekommt man nicht nachgeworfen. Dazu muss es massive Gründe geben.
KSCam 17.02.2021 | 21:37
Das (mit dem selbst zahlen) könnten Sie ja dann mit dem Haus in dem die Reha stattfindet klären - da wäre die DRV dann "außen vor". Und schon wäre das Problem vom Tisch.
KSC Ergänzungam 17.02.2021 | 21:40
Das Wort "Familienurlaub" haben Sie übrigens selbst ins Spiel gebracht.... LG
-am 18.02.2021 | 07:11
Hallo Sina, die Kostenübernahme für eine 2. Begleitperson kann im Einzelfall erfolgen, soweit die Reha-Einrichtung eine 2. Begleitperson zur Durchführung der bewilligten Leistung für erforderlich hält und die Kostenübernahme aus medizinischer Sicht (Abkärung über den medzinischen Dienst des zustädigen Rentenversicherungsträgers) notwendig ist. Bitte wenden Sie sich an die/den für Sie zuständigen SachbearbeiterIn, schildern die Situation und beantragen ggf. schriftlich die Kostenübernahme für eine 2. Begleitperson. Hilfreich bei der Beantragung sind einschlägige medizinische Unterlagen, welche die Erforderlichkeit für eine 2. Begleitperson zum Ausdruck bringen. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Sina.am 18.02.2021 | 13:33
Zitat von - anzeigenausblenden
Guten Tag wir haben für unsere beiden Jungs eine Reha bewilligt bekommen, Nun das Problem unser kleiner Sprachentwicklungsstörung hat eine Begleitperson bewilligt bekommen braucht er auch da er sich nicht verständigen kann, bräuchten jedoch 2 Begleitperson en da großer Autismus Schwerbehindertenausweis mit Begleitperson eingetragen braucht auch eine Begleitperson da weglaufzindenz da ist wurde keine Begleitperson genehmigt ..was sollen wir da machen ? Vielen dank im Vorraus
Hallo Sina, die Kostenübernahme für eine 2. Begleitperson kann im Einzelfall erfolgen, soweit die Reha-Einrichtung eine 2. Begleitperson zur Durchführung der bewilligten Leistung für erforderlich hält und die Kostenübernahme aus medizinischer Sicht (Abkärung über den medzinischen Dienst des zustädigen Rentenversicherungsträgers) notwendig ist. Bitte wenden Sie sich an die/den für Sie zuständigen SachbearbeiterIn, schildern die Situation und beantragen ggf. schriftlich die Kostenübernahme für eine 2. Begleitperson. Hilfreich bei der Beantragung sind einschlägige medizinische Unterlagen, welche die Erforderlichkeit für eine 2. Begleitperson zum Ausdruck bringen. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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