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2. Weltkrieg

von amerika04.03.2007 | 20:03
1612 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, kurze Frage: mein Onkel war in 1943 als Jugendlicher als "Lehrling" tätig im damaligen Ostpreußen, hat also nach damaligem Recht Beiträge eingezahlt. Dann wurde er mit 17 Jahren als Soldat eingezogen und geriet nach einiger Zeit in englische Kriegsgefangenschaft. Ich glaube bis 1947, danach hat man ihn nach USA gebracht in irgendein Camp. Nach der Entlassung ist er in USA geblieben und hat dort die Staatsangehörigkeit angenommen. Hat mein Onkel eigentlich noch Ansprüche aus der "Deutschen Rentenversicherung"? Vielen Dank.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.03.2007 | 09:15

in Ihrem Fall sollte das Vorliegen einer Ersatzzeit sowie das Vorliegen einer Ausbildungszeit als Lehrling ab Juni 1945 (§ 247 II a Sozialgesetzbuch VI) geprüft werden.

Dies könnte idealer Weise bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung abgeklärt werden.

Mfg

1 Antworten

Railpeteram 04.03.2007 | 21:49
Hallo, es ist durchaus möglich, dass er einen Rentenanspruch erwerben kann. Dies hängt davon ab, ob er 5 Jahre Pflichtbeitragszeiten aufweisen kann. Er hat dann grds. die Beitragszeiten der Lehre bis zum Einzug als Soldat. Außerdem kann er für die Zeit bis Ende des Krieges ggf. eine Ersatzzeit erhalten. Damit könnte er ggf. die 5 Jahre Pflichtbeiträge erüllen. Ich würde empfehlen, dass Sie sich an eine A- & B Stelle wenden. Da können Sie genaustens sämtliche Zeiten aufarbeiten und klären, ob es eine Leistung gibt. Gruß Railpeter
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