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2 x 400 Euro und Rente ?

von Isa19.01.2012 | 15:05
1804 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten tag, ich haben viele jahre auf Minijob gearbeitet. Da wurde Rente von dem arbeitgeber gezahlt. Ich bin auslander und kenne mich mit Sachen nicht aus. Das macht immer mein Mann der lange pensioniert ist. Jetzt will er das ich 2 x 400 Euro arbeite. Es soll mehr ubrig bleiben und keine Rente mehr fur miich gezahlt werden. Krankenversichert bin ich uber meinen Mann privat und beihilfen. 400 Euro auf seinen Namen und 400 Euro auf meinen Namen, aber nur ich arbeite, damit keine Steuer gezahlt werden mus. Ist das recht so ? Mir kommt das komisch vor und Nachteil fur mich ? Ich habe angst weil keinen deutschen pass Mann wil das nicht. Isa

6 Antworten

Isaam 19.01.2012 | 16:11
danke Statsanwalt das habe ich gedacht das es nicht richtig ist. Was ich machen sol ?
Staatsanwaltam 19.01.2012 | 15:37
§ 263 Betrug
Johannesam 19.01.2012 | 16:56
Seit dem 01.01.2012 liegt der Beitragssatz der RV bei 19,6%. Die Aufstockung beträgt somit nur noch 4,6%.
-am 19.01.2012 | 16:50
400 EUR-Jobbs sind zunächst versicherungsfrei d.h. der Arbeitgeber zahlt zur Rentenversicherung pauschal 15% aus einem Betrag bis einschließlich 400 EUR. Durch Aufstockung des Rentenversicherungsbeitrages auf eigene Kosten um derzeit 4,9% entstehen Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung (RV)wie wenn Sie normal beschäftigt wären.Dies müssen Sie Ihrem Arbeitgeber aber schriftlich mitteilen. Sobald Sie aber zwei oder mehr Beschäftigungen haben, die in der Summe die 400 EUR-Grenze überschreiten, werden Sie unter Umständen in allen Beschäftigungen versicherungspflichtig. Sie müssen deshalb den jeweiligen anderen Arbeitgeber über die Mehrfachbeschäftigung unterrichten. Zwischen 400 und 800 EUR ist nur ein kleinerer Arbeitnehmeranteil zur RV bei 400,01 EUR und erst bei 800 EUR der volle Arbeitnehmeranteil zu leisten. Keinesfalls darf Ihre Beschäftigung auf den Namen Ihres Mannes laufen. Das wäre strafbar. Über die konkreten Auswirkungen der bisherigen und künftigen Beschäftigungen sollten Sie sich unbedingt bei der nächtsgelegenen Beratungsstelle der Rentenversicherung oder bei Ihrer Krankenkasse beraten lassen.
B´sonam 19.01.2012 | 15:45
Respekt, sie haben aber einen "netten fürsorglichen" Mann... (sofern diese ANfrage nicht doch ein Fake ist...)
-am 20.01.2012 | 07:34
Danke für den Hinweis. Durch die Senkung des RV-Beitrages ab 1.1.2012 von 19,9 % auf 19,6 % berägt der Aufstockungsbeitrag nur noch 4,6 %.
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