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Zur Experten-Antwort springenHallo Art Schwarz,
in Ihrem Fall sind zwei Aspekte zu beachten: Minijob/ Sozialversicherungsbeiträge und Hinzuverdienstgrenze neben der Altersrente.
Solange die beiden zusammengerechneten Minijobs die 450 Euro-Grenze nicht überschreiten genießen Sie weiterhin den Vorteil bei Minijobs, dass keine Sozialabgaben aus diesen Jobs anfallen. Ein Überschreiten würde wieder zur Versicherungspflicht mit den entsprechenden Beitragsabzügen von Ihrem Gehalt führen.
Die Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze wird durch Minijobs automatisch eingehalten.
Seit 01.07.2017 ist es jedoch zulässig beim Hinzuverdienst monatlich mehr als 450 Euro zu erzielen. Es wird eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro geprüft. In welchem zeitlichen Umfang dieser Hinzuverdienst erzielt wird spielt dabei keine Rolle.
Wird der kalenderjährliche Hinzuverdienst von 6300 Euro nicht überschritten, wird die Altersrente nicht gekürzt.
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