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2010 sind 45 Beitragsjahre erreicht

von Magnolie5712.07.2007 | 08:55
1834 Ansichten
2 Antworten
Ich bin am 16.7.1950 geboren und bin seit dem 20.4.1965 durchgehnd berufstätig. Bis 1974 mit den untersten Gehaltsstufen, dann erfolgte die Ausbildung zur Krankenschwester. In diesem Beruf arbeite seit 1977 als Vollkraft im Schichtdienst. Seit dem 1.9.2003 bin ich 50% Schwerbehindert. 2010 habe ich rein theoretisch 45 Beitragsjahre erreicht und würde gerne aus Gesundheitsgründe Rente einreichen. Ist dies möglich ohne 10,8% Abschlag, da meine persönliche Rentenberechnung nicht sehr hoch ist durch die 12 Jahre niedrig Lohn. Welche Möglichkeiten gibt es für mich ? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.07.2007 | 13:16

Hallo, Magnolie57,

Sie haben die Möglichkeit, ab dem 01.08.2010 in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu gehen, wenn zu diesem Zeitpunkt mindestens 35 Jahre mit Versicherungszeiten vorliegen und wenn Sie

zum Rentenbeginn noch im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit mindestens 50% sind.

Leider können Sie zu diesem Zeitpunkt nicht abschlagsfrei in die Rente gehen, denn dazu wäre es notwendig gewesen, dass Ihnen am Stichtag, dem 16.11.2000, ein Schwerbehindertengrad von mindestens 50% zuerkannt worden wäre.

Somit verbleibt es bei dem Abschlag von 10,8%.

Ab dem Monat nach Vollendung des 63.Lebensjahres würde die Rente dann abschlagsfrei gezahlt, wenn Sie zuvor noch nicht in Rente gegangen sind.

Die 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen wirken sich erst bei einem Rentebeginn ab dem 65. Lebensjahr aus und somit nicht bei einer vorzeitigen Altersrente ab dem 60. Lebensjahr.

Falls bei Ihnen keine 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorhanden wären, könnten Sie erst ab dem 65 Lebensjahr und 4 Monaten abschlagsfrei in die normale Regelaltersrente gehen und nicht wie bislang mit dem Folgemonat des 65. Geburtstages.

1 Antworten

Schadeam 12.07.2007 | 10:34
da Sie erst seit 2003 schwerbehindert sind, führt an den 10,8 % Abschlag, die die AR für Schwerbehinderte ab 60 hat, kein Weg vorbei. Die ominösen 45 Jahre spielen erst eine Rolle, wenn jemand erst mit 65 in Rente geht. Somit müssten Sie auf Gesetzesänderungen hoffen und das ist momentan nicht sehr wahrscheinlich. Oder Sie wären erwerbsgemindert (diese Rente hat aber auch 10,8% Abschlag)
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