Hallo, Magnolie57,
Sie haben die Möglichkeit, ab dem 01.08.2010 in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu gehen, wenn zu diesem Zeitpunkt mindestens 35 Jahre mit Versicherungszeiten vorliegen und wenn Sie
zum Rentenbeginn noch im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit mindestens 50% sind.
Leider können Sie zu diesem Zeitpunkt nicht abschlagsfrei in die Rente gehen, denn dazu wäre es notwendig gewesen, dass Ihnen am Stichtag, dem 16.11.2000, ein Schwerbehindertengrad von mindestens 50% zuerkannt worden wäre.
Somit verbleibt es bei dem Abschlag von 10,8%.
Ab dem Monat nach Vollendung des 63.Lebensjahres würde die Rente dann abschlagsfrei gezahlt, wenn Sie zuvor noch nicht in Rente gegangen sind.
Die 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen wirken sich erst bei einem Rentebeginn ab dem 65. Lebensjahr aus und somit nicht bei einer vorzeitigen Altersrente ab dem 60. Lebensjahr.
Falls bei Ihnen keine 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorhanden wären, könnten Sie erst ab dem 65 Lebensjahr und 4 Monaten abschlagsfrei in die normale Regelaltersrente gehen und nicht wie bislang mit dem Folgemonat des 65. Geburtstages.
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