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Zur Experten-Antwort springenHallo Ernesto,
bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Finanzamt zur Klärung Ihrer steuerlichen Fragen.
Das hatte ich im ersten Moment gar nicht bemerkt. Danke für die Klarstellung! MfGKranken- und Pflegeversicherung betragen insgesamt 2.200,00 Euro. Bleiben also 18.320,00 Euro, Freibetrag 9.000,00 Euro. Bleiben also 9.320,00 Euro zu versteuern?Falsch: Ab 9.000,00 Euro beginnt die Steuertabelle. Also leider nicht abziehen vom Einkommen.
Sie sind mir aber ein Scherzbold. Wer weiß was in 2040 noch alles ist. Und wenn Ihr Bekannter keine Steuern zahlen muss, dann hat das seine Gründe. Ich zahle auch keine Einkommensteuer. Wir können so einiges steuerlich absetzen. Mit wir meine verheiratet ( gemeinsam Veranlagung).Wie kommt @Finanzamt auf 50% Steuerfreiheit? Niemand weiß doch seit wann die Rente bezogen wird, davon steht nichts in der Fragestellung. Bei Rentenbeginn 2019 wären beispielsweise 22% steuerfrei.....Rentenbeginn ist 2040. Also genau gesagt ging es mir um Folgendes: Wie wirkt sich die 100%ige Steuerbelastung der Regelaltersrente aus im Vergleich zu einer Erwerbsminderungsrente ohne Steuerbelastung. Ein Freund war gut bezahlter Angestellter und bezieht seit Ewig die EM—Rente, inzwischen 1.690 Euro und braucht darauf keine Steuern zahlen.
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