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Experten-Antwort

20.520 Euro

von Ernesto11.05.2019 | 13:57
72 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann mir jemand sagen wieviel Steuern auf eine Jahresrente in Höhe von 20.520,00 Euro bei theoretisch 100% Steuerpflicht fällig wären. Keine weiteren Einkünfte, ledig, keine Kinder und auch sonst nichts. Danke im voraus!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.05.2019 | 11:02

Hallo Ernesto,

bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Finanzamt zur Klärung Ihrer steuerlichen Fragen.

17 Antworten

santanderam 11.05.2019 | 14:14
Ungefähr 15%. (+/-)
RVam 11.05.2019 | 14:52
Das kommt darauf an wie hoch letztendlich Ihr zu versteuerndes Einkommen ist und vieles mehr. Ansonsten verweise ich auf die bisherigen Antworten. P.S. Von den Experten werden Sie keine Stellungnahme erhalten. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater oder Lohnsteuerverein.
Schorscham 11.05.2019 | 14:38
Zunächst einmal werden von der Bruttorente mindestens die GKV-/PV-Beiträge abgezogen. (Ggf. sogar noch mehr!) Und nur wenn das bereingte Einkommen den jeweiligen Grundfreibetrag (2018 = 9.000 Euro für Alleinstehende) übersteigt, werden Steuern fällig. Sieh dort: https://www.steuertipps.de/lexikon/g/grundfreibetrag MfG
Schorscham 11.05.2019 | 15:15
Es werden auch noch ein Werbungskostenpauschbetrag von jährlich 102 Euro sowie eine Sonderausgabenpauschale von 36 Euro abgezogen. MfG
Ernestoam 11.05.2019 | 14:55
Kranken- und Pflegeversicherung betragen insgesamt 2.200,00 Euro. Bleiben also 18.320,00 Euro, Freibetrag 9.000,00 Euro. Bleiben also 9.320,00 Euro zu versteuern?
Finanzamtam 11.05.2019 | 18:42
Hallo, dies ist ein Rentenforum, aber trotzdem. Sie sind Singel und beziehen die Rente ab 2005. Von Ihren 20.520 sind 50% Steuerfrei bis zum Ableben. Das wären dann 10.260 zu versteuern. Der Grundfreibetrag für Ledige beträgt für 2019 9.168 . Mal abgesehen von der Werbungskstenpauschale und weitere Abzüge z.b. aussergewöhnliche Belastungen. Sie lägen dann mit 1.092 über den Freibetrag. Es sind also Einkommensteuer fällig und liegen bei 1% bis 7% . Also das hält sich in Grenzen.
Steuerprofiam 11.05.2019 | 16:38
Falsch: Ab 9.000,00 Euro beginnt die Steuertabelle. Also leider nicht abziehen vom Einkommen.
Schorscham 11.05.2019 | 19:20
Kranken- und Pflegeversicherung betragen insgesamt 2.200,00 Euro. Bleiben also 18.320,00 Euro, Freibetrag 9.000,00 Euro. Bleiben also 9.320,00 Euro zu versteuern?
Falsch: Ab 9.000,00 Euro beginnt die Steuertabelle. Also leider nicht abziehen vom Einkommen.
Das hatte ich im ersten Moment gar nicht bemerkt. Danke für die Klarstellung! MfG
KSCam 12.05.2019 | 10:00
Wie kommt @Finanzamt auf 50% Steuerfreiheit? Niemand weiß doch seit wann die Rente bezogen wird, davon steht nichts in der Fragestellung. Bei Rentenbeginn 2019 wären beispielsweise 22% steuerfrei.....
Ernestoam 12.05.2019 | 10:11
Rentenbeginn ist 2040. Also genau gesagt ging es mir um Folgendes: Wie wirkt sich die 100%ige Steuerbelastung der Regelaltersrente aus im Vergleich zu einer Erwerbsminderungsrente ohne Steuerbelastung. Ein Freund war gut bezahlter Angestellter und bezieht seit Ewig die EM—Rente, inzwischen 1.690 Euro und braucht darauf keine Steuern zahlen.
Finanzamt am 12.05.2019 | 10:30
Zitat von Ernesto anzeigen
Wie kommt @Finanzamt auf 50% Steuerfreiheit? Niemand weiß doch seit wann die Rente bezogen wird, davon steht nichts in der Fragestellung. Bei Rentenbeginn 2019 wären beispielsweise 22% steuerfrei.....
Rentenbeginn ist 2040. Also genau gesagt ging es mir um Folgendes: Wie wirkt sich die 100%ige Steuerbelastung der Regelaltersrente aus im Vergleich zu einer Erwerbsminderungsrente ohne Steuerbelastung. Ein Freund war gut bezahlter Angestellter und bezieht seit Ewig die EM—Rente, inzwischen 1.690 Euro und braucht darauf keine Steuern zahlen.
Sie sind mir aber ein Scherzbold. Wer weiß was in 2040 noch alles ist. Und wenn Ihr Bekannter keine Steuern zahlen muss, dann hat das seine Gründe. Ich zahle auch keine Einkommensteuer. Wir können so einiges steuerlich absetzen. Mit wir meine verheiratet ( gemeinsam Veranlagung).
KSCam 12.05.2019 | 10:33
These 1: die Welt ist nicht gerecht. These 2: das ist eine Rentenforum und kein Steuerforum These 3: wer kann heute schon über Steuern / Rente im Jahr 2040 - also in 21 Jahren deutliche Aussagen machen? Bis dahin kann und wird sich sowohl rentenrechtlich als auch steuerrechtlich noch einiges ändern. These 4: vielleicht erleben Sie 2040 gar nicht und dann ist es auch egal ob Sie im Verhältnis zu irgendjemand anderem ungerecht besteuert werden. Ist doch alles Spekulation
Tonneam 12.05.2019 | 13:46
Aus 2040 kann schnell 2042 oder 2043 werden (Rente mit 69/70 Jahren).
Ludgeram 12.05.2019 | 16:40
Auf Grund dessen, dass der Weg zur vollständigen Besteuerung einer Rente führen wird, werden durch die stufenweise Anhebung des zu versteuernden Teils identische Renten unterschiedlich besteuert,je nachdem, wann die Rente begonnen hat. Jedes Jahr erhöht sich dieser Anteil, bis 100%erreicht sind.
W°lfgangam 13.05.2019 | 21:19
Ergänzend: Schon interessant, wie viele Versicherte im Rahmen einer Beratung da plötzlich nachfragen "was muss ich denn an Steuern zahlen?" ...noch lustiger "bin Rentner - was kostet mich mein Vierbeiner an Hundesteuer?" "Ja nix mehr (mehr), wenn Sie ihn überfahren lassen ;-)" Fragen die Ihren Steuerberater auch, was sie zum Tag X/Rentenbeginn unter welchen rentenrechtlichen Bedingungen an Barauszahlung der Rente erwarten können? Der wird sich hüten, dazu eine konkrete Aussage zu treffen -> fragen Sie die Rentenberater ;-) Natürlich kann man eine GANZ GROBE Einschätzung machen ...bei 'Kleinrenten' - ach wie süß /keine weiteren Einkünfte /kein Ehegatteneinkommen /liegt ja innerhalb des steuerfreien Existenzminimums/ ...was jede relevante Web-Side an Info liefert. Bei 'Premium-Renten' + adäquater BAV (ohne weitere Einkommensarten) können schon mal 2000/3000 EUR für eine Einzelperson fällig werden – auch diese Pauschalaussage ist letztendlich individuell nutzlos. Konkret ist hier die DRV NICHT ZUSTÄNDIG ...Nachfragen zur ESt sind einfach nur lästig - 300 m weiter sitzen die KollegInnen vom Finanzamt, stellen sie denen die ersten Fragen zu Steuer - einfache Auskünfte kann man dort erhalten, mehr aber auch nicht /werden nicht beratend tätig /dürfen die gar nicht! Gruß w.
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