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Experten-Antwort

2,1% Abschlag?

von Willi S.08.03.2017 | 15:41
1471 Ansichten
9 Antworten

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Hallo ich bin noch nicht lange mit 2,1% Abschlag in Rente. Jetzt glaube ich das es ein Fehler war. Wieviel Euro hätte ich vorher einzahlen müssen um diesen Abschlag zu vermeiden? Danke für Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich denke, Ihre Frage wurde durch "Apollosonde" und "Karl Auer" bereits ausführlich beantwortet.

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8 Antworten

senf-dazuam 08.03.2017 | 15:49
Hallo Willi! Habe bei http://www.n-heydorn.de/rentenausgleich.html einen Rechner dafür gefunden. Aber ob das jetzt noch was nützt? Immerhin können Sie nach dem Flexirentengesetz ja weiter arbeiten und damit die Rente erhöhen ...
Mitabschlagam 08.03.2017 | 16:03
Da stimme ich voll und ganz zu. Das ist eine sehr lange Zeit. Sie haben bestimmt ausreichend in die Rentenkasse einbezahlt und können die 2,1% gut verkraften!
Karl Aueram 08.03.2017 | 16:06
Bis zum Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze können Sie immer noch nachzahlen. Die Höhe hängt von Ihrer Rentenanwartschaft ab, wieviel Abzug der Bruttorente entsprechen denn die 2,1%? Davon ausgehend kann als Faustformel näherungsweise angestzt werden: 240-250€ Nachzahlbetrag pro 1€ Abzug, wären also geschätzte 7000€ bis 8000€ bei rund 30€ Rentenminderung als Beispiel. Dauert dann ca. 18-21 Jahre bis zur Amortisation.
Willi S.am 08.03.2017 | 15:52
Nach 48 Beitragsj. u keine Fehlzeiten muß auch mal Schluss sein.
Klugpuperam 08.03.2017 | 16:05
Ganz grob: Das 4,95-fache Ihrer Bruttorente. Ich hoffe, die grobe Körnung reicht.
Willi S.am 08.03.2017 | 16:53
32 Euro je Monat plus 8 Euro Betriebsrente. 480 Euro weniger im Jahr, jede Rentenerh. Witwenrente alles auch weniger.
Apollosondeam 08.03.2017 | 17:36
Die Frage ist, wie hoch die "abgeschlagenen" Entgeltpunkte sind. Da gibt es eine entsprechende Anlage in dem Bescheid (ehemals Anlage 6), aus der Sie die Summe aller Entgeltpunkte entnehmen können sowie die "persönlichen" Entgeltpunkte. Die Differenz daraus müssen Sie - vereinfacht gesagt - nehmen. Ggf. erfolgt diese Rechnung bis zu 4 Mal - allgemeine Rentenversicherung - allgemeine Rentenversicherung Ost - knappschaftliche Rentenversicherung - knappschaftliche Rentenversicherung Ost. Um 1,0000 Entgeltpunkte auszugleichen, benötigen Sie derzeit 6.938,2610 EUR in der allgemeine Rentenversicherung 6.198,7501 EUR in der allgemeine Rentenversicherung Ost 9.201,5440 EUR in der knappschaftliche Rentenversicherung 8.220,8023 EUR in der knappschaftliche Rentenversicherung Ost Beachten Sie aber die Zahlungsfrist (siehe Beitrag von Karl Auer). Rufen Sie beim Rententräger an und lassen sich (den teuren Spaß) ausrechnen oder gehen in die nächste Beratungsstelle und beantragen die Ausgleichszahlung formlos. Ob Sie dann am Ende den (Teil-)Betrag zahlen, steht Ihnen frei.
senf-dazuam 09.03.2017 | 09:38
Zitat von senf-dazu anzeigen
OK, Zuzahlung zum Ausgleich eines Abschlages ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze möglich (§ 187a SGB VI). Alternativ bietet das Flexirentengesetz seit Anfang des Jahres auch die Möglichkeit, ebenfalls bis zur Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge einzuzahlen und damit die Rente zu steigern. Könnten Sie mal durchrechnen lassen, was sich in Ihrem Fall wie auswirkt.
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