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Experten-Antwort

21.7. 19 Uhr bitte nochmal anschauen

von Hannes29.07.2016 | 14:16
1663 Ansichten
4 Antworten

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Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hannes,

für den Fall, dass Sie gar keinen Vergleich abschließen wollten - wurde ein Widerrufsvorbehalt vereinbart, ist die Frist schon abgelaufen (siehe Niederschrift)? Ggf. könnten Sie widerrufen und damit das Verfahren wieder "aufmachen" - ob das in Ihrem Sinne wäre oder damit alles noch komplizierter wird, kann ich aber leider nicht beurteilen (es kommt ja auch auf die Meinung des Richters an und Ihren ganz konkreten Einzelfall, den wir hier im Forum nicht beurteilen können).

Ansonsten ist dieser Rechtsstreit beendet und Sie müssten hinsichtlich des neuen Bescheides erneut den Rechtsweg (Widerspruch, Klage etc.) beschreiten. Vielleicht wird ja aber das neue Gutachten auch genau das ergeben, was Sie geltend gemacht haben, dann haben Sie alles richtig gemacht.

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3 Antworten

Herz1952am 29.07.2016 | 14:51
Hallo Hannes, eigentlich kann ich mich dem Beitrag von "Schorsch" nur anschließen. Wenn Sie aber mehr wissen möchten, sollten Sie sich z.B. an den VdK oder an eine andere Organisation wenden, dann wird Ihnen der Ablauf, die Bedeutung und die möglichen "Gegenmaßnahmen" ausführlicher erklärt. Notfalls können Sie auch einen Beratungstermin bei einem Sozialanwalt in Anspruch nehmen. Vielleicht auch einen freien Rentenberater. Das wird Ihnen vermutlich auch nicht weiterhelfen. Der letztere könnte vielleicht das Verfahren auch beschleunigen, bzw. in einschlägigen Urteilen nachsehen. Das ist aber ziemlich teuer. Aber in Widerspruchsverfahren könnte sogar die Rechtsschutzversicherung zahlen. Es stellt sich die Frage, ob Sie dadurch Ihre Nerven schonen könnten, alleine schon wegen einer "gewissen" Sicherheit, bzw. sachlichen Aufklärung.
Hannesam 29.07.2016 | 15:24
Ok super Danke Schorsch und Experte, das hilft mir schon mal weiter.... Ich hoffe mal das der Neurologe die richtigen Schlüsse zieht, wenn nicht habe ich jedenfalls wieder alle Möglichkeiten offen! (Widerspruch- Klage). Wenn auch in erster Ebene (Sozialgericht) und nicht Landessozialgericht. Danke nochmal!
Deutsche Rentenversicherung
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