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Experten-Antwort

25% Erwerbsgemindert? Zivildienst? Arbeitszeit?

von Meir25.06.2020 | 20:24
86 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Mich würde interessieren, warum in meinem rentenunterlagen eine Tabelle mit hinzuverdienste aufgeführt ist. Aktuell erhalte ich eine volle emr als Arbeitsmarkrente. Ich kenne nur die teilweise EMR. Also bis 6h täglich. Aber warum gibt es zu 25%, zu 50%, zu 75% erwerbsgemindert? Das verstehe ich nicht. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.06.2020 | 10:12

Hallo Meir,

seit 01.07.2017 gilt ein neues Hinzuverdienstrecht, die sogenannte „Flexirente“. Demnach wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Diese beträgt bei einer vollen Erwerbsminderungsrente grundsätzlich 6300,- Euro.

Üben Sie jedoch neben Ihrer arbeitsmarktbedingten vollen Erwerbsminderungsrente eine Beschäftigung aus, die eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 bzw. 3 Stunden täglich umfasst, ist nur ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gegeben. Die gilt auch dann, wenn Sie eine nicht leistungsgerechte Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit ausüben. Der Teilzeitarbeitsmarkt gilt in diesem Fall nicht als verschlossen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutsche Rentenversicherung

1 Antworten

Antikam 25.06.2020 | 20:35
Haben Sie die neuen Hinzuverdienstgesetze gar nicht mitbekommen. Wie alt sind denn Ihre „Rentenunterlagen“ auf die sich Ihre Fragen beziehen? Verwechseln Sie Unfallrente mit gesetzlicher Rente? Fragen über Fragen. Sie sollten sich schon ein bisschen mehr Mühe bei Ihrer Fragestellung geben.
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