Hallo Thomas L.,
bei einem Entgelt bis 450 € ist die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich nicht erreicht wird. Eine entsprechende Entgeltmeldung hätte also nicht unbedingt eine Überprüfung der medizinischen Voraussetzungen zur Folge. Außerdem könnte festgestellt werden, dass Sie die Beschäftigung auf Kosten der Gesundheit ausüben, und daher weiterhin voll erwerbsgemindert sind. Ein gewisses Restrisiko hinsichtlich einer Einzelfallprüfung besteht aber weiterhin, wenn Sie täglich mehr als 3 Stunden beschäftigt sind.