Eine Reha kann jederzeit beantragt werden, auch vor Ablauf der 4-Jahres-Frist.
Es muss Rehabedarf vorliegen, dies prüft der Rentenversicherungsträger.
Ob man danach auch eine berufliche Eingliederungsmaßnahme erhalten kann, wird ebenfalls mit Ihrem diesbezüglichen Antrag geprüft.