Hallo Klinger,
die Einhaltung der jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen entscheidet darüber, ob der Rentenversicherungsträger Ihnen weiterhin die volle Rente wegen Erwerbsminderung zahlt. Die zulässige Stundenzahl für die Ausübung einer Beschäftigung parallel zum Rentenbezug ist vor einigen Jahren ersatzlos entfallen.
Bei der erstmaligen Antragstellung spielt die Belastbarkeit des Antragstellers allerdings bei der Einstufung, ob eine volle oder teilweise Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt wird eine Rolle.
Bei einem Leistungsvermögen von täglich bis zu 3 Stunden, wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt. Liegt das Leistungsvermögen allerdings zwischen 3 und 6 Stunden täglich, wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt.
Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist ein Hinzuverdienst von 400 EUR monatlich zulässig. Ein darüber liegender Hinzuverdienst würde zur Teilrentengewährung bzw. je nach Höhe des Hinzuverdienstes auch zum kompletten Wegfall der Rente führen.
Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erlaubt einen Hinzuverdienst von mehr als 400 EUR monatlich, da dem Betreffenden eine höhere Belastung zuzumuten ist und er auch mit der teilweisen Rente nur den halben Betrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält.
Grundsätzlich kann der Rentenversicherungsträger eine Überprüfung Ihres Gesundheitszustandes während des Rentenbezuges vornehmen. Ob das in Ihrem Fall geschehen wird, kann von dieser Stelle aus nicht beurteilt werden.
Eine Berechnung der Rente kann in diesem Forum nicht durchgeführt werden. In diesen Fällen sollten Sie sich an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.