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Experten-Antwort

3-6 Stunden/Tag das Selbe wie 15-30 Stunden/Woche?

von Klinger12.10.2010 | 08:35
8473 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin Meine Frage lautet: Wenn man z.B. 3 Tage pro Woche je 8 Stunden arbeiten kann und die anderen beiden Tage zur Erholung hat, ist das dann mit der Erwerbsminderungsrente vereinbar? Grundlage hier ist eine chronische psychische Erkrankung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klinger,

die Einhaltung der jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen entscheidet darüber, ob der Rentenversicherungsträger Ihnen weiterhin die volle Rente wegen Erwerbsminderung zahlt. Die zulässige Stundenzahl für die Ausübung einer Beschäftigung parallel zum Rentenbezug ist vor einigen Jahren ersatzlos entfallen.

Bei der erstmaligen Antragstellung spielt die Belastbarkeit des Antragstellers allerdings bei der Einstufung, ob eine volle oder teilweise Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt wird eine Rolle.

Bei einem Leistungsvermögen von täglich bis zu 3 Stunden, wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt. Liegt das Leistungsvermögen allerdings zwischen 3 und 6 Stunden täglich, wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt.

Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist ein Hinzuverdienst von 400 EUR monatlich zulässig. Ein darüber liegender Hinzuverdienst würde zur Teilrentengewährung bzw. je nach Höhe des Hinzuverdienstes auch zum kompletten Wegfall der Rente führen.

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erlaubt einen Hinzuverdienst von mehr als 400 EUR monatlich, da dem Betreffenden eine höhere Belastung zuzumuten ist und er auch mit der teilweisen Rente nur den halben Betrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält.

Grundsätzlich kann der Rentenversicherungsträger eine Überprüfung Ihres Gesundheitszustandes während des Rentenbezuges vornehmen. Ob das in Ihrem Fall geschehen wird, kann von dieser Stelle aus nicht beurteilt werden.

Eine Berechnung der Rente kann in diesem Forum nicht durchgeführt werden. In diesen Fällen sollten Sie sich an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Klemensam 12.10.2010 | 11:42
In erster Linie ist nicht die tägliche /wöchentliche von ihnen geleistete Arbeitszeit entscheidet, sondern der erzielte Hinzuverdienst. Bei einer vollen EM-Rente beträgt dieser 400 Euro pro Monat und bei einer einer teilweisen EM-Rente ist dieser individuell zu errechnen. Solange man sich an diese Hinzuverdienstgrenzen hält wird - normalerweise - auch nichts passieren. Es sei denn man hat einen " freundlichen " Nachbarn oder Kollegen der einen bei der RV anschwärzt.... Wobei ein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen auch nicht automatisch und zwangsläufig zum Rentenentzug führen würde, sondern erst einmal nur zur Kürzung der Höhe der EM-Rente und dann - eventuell - auch zu einem Rentenüberprüfungsverfahren. In so einem Verfahren wäre dann auch z.b. die Herabsatufung von einer vollen in eine nur teilw. EM-Rente denkbar oder ein kompletter Entzug natürlich. Grundsätzlich darf die Arbeitszeit z.b. bei einer vollen EM-Rente 3 Std. täglich / 15 Std. wöchentlich nicht überschreiten. Das ist Voraussetzung dafür , das diese Rente überhaupt gewährt wurde und auch weiterhin gewährt wird ! Wer also mehr als 3 Std. täglich arbeitet , erfüllt die Voraussetzungen zum Bezug einer vollen EM-Rente rechtlich gesehen nicht mehr. Ein Überschreiten dieser festgelegten täglichen / wöchentlichen Arbeitszeit ( auch wenn nur 1 x pro Woche z.b. 8 Stunden gearbeitet wird ) , k ö n n t e - sofern die RV davon erfährt - eine Überprüfung ihres aktuellen Gesundheitszustandes und damit ihrer Erwerbsminderung zur Folge haben. Dieses Verfahren könnte dann letztlich zur Nichtverlängerung bzw. zur Aberkennung der EM-Rente führen. Meiner Meinung nach auch in so einem Fall absolut zu Recht. Wer z.b. 3 x 8 Stunden hintereinander arbeiten kann ist defintiv nicht voll erwerbsgemindert, sondern höchstens teilweise EM oder auch gar nicht mehr EM. Das Argument mit der " Erholung " in den Tagen darauf ist ein sehr schwaches ... Ein Überschreiten der täglichen/wöchentlichen Arbeitszeit ist also immer Risiko behaftet. Selbst bei einer unbefr. EM-Rente ist schon bei einer rein routinemäßigen Überprüfung ein Fragebogen für den Arbeitgeber dabei, wo dieser u.a. anderem auch ganz detalliert zu der täglichen / wöchentlichen Arbeitszeiten Stellung nehmen muß. Spätestens dann fliegt die ganze Sache sowieso auf...
Klingeram 12.10.2010 | 11:55
Bei einer EU-Rente wären es ja sowieso nur maximal 3 Stunden täglich / 15 Stunden wöchentlich. Daß der Zuverdienst bei 24 Stunden wöchentlich vermutlich den Rahmen sprengen würde, ist klar. Es sei denn, der Stundenlohn liegt bei 3,-. Ging mir nur um die theoretische Frage. Wer 24 Stunden/Woche arbeitet, kommt auf einen Monatslohn von 960,- bei 10,-/Stunde. Da würde von der EM-rente vermutlich nicht viel übrig bleiben. Kann man das überschlagsweise ausrechnen? Und: Es gibt sehr wohl Erkrankungen/Behinderungen, die es einem an drei Tagen in der Woche erlauben, einen Beruf auszuüben.
Elliam 14.10.2010 | 11:58
3 x 8 Stunden wöchentlich = 24. Das wären mehr als 9 Stunden mehr, als man nebenher zur vollen EM-Rente wöchentlich zuarbeiten darf. Bei 2 x 7 Stunden wöchentlich lägen Sie zumindest im Limit. Dann könnten die Zwischentage Freizeit als Argument der Erholung genannt werden. Aber 3 x 8 = auf jeden Fall zuviel.
TCKam 14.10.2010 | 14:05
3 x 8 Stunden wöchentlich = 24. Das wären mehr als 9 Stunden mehr, als man nebenher zur vollen EM-Rente wöchentlich zuarbeiten darf. Bei 2 x 7 Stunden wöchentlich lägen Sie zumindest im Limit. Dann könnten die Zwischentage Freizeit als Argument der Erholung genannt werden. Aber 3 x 8 = auf jeden Fall zuviel. Das ist so nicht richtig. Maßgebend ist die medizinische Beurteilung. Wird hier (zu Recht) ein Leistungsvermögen unter 3 Stunden festgestellt, ist die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit völlig bedeutungslos; d.h. man kann 10, 20 oder auch 40 stunden wöchentlich arbeiten, ohne das der Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung deshalb verloren gehen würde (Hinzuverdienstgrenzen sind aber natürlich zu beachten). Man arbeitet dann eben auf Kosten der Gesundheit. Das gleiche gilt für die Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung. Auch hier kann man (unter Beachtung der Hinzuverdienstgrenze) vollschichtig arbeiten, auch wenn das zu Recht festgestellte Leistungsvermögen nur weniger als 6 Stunden/täglich zulassen würde.
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