Der Antrag auf Kontenklärung kann bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
Nachgewiesen werden die Schweizer Versicherungszeiten mit dem Schweizer Versicherungsausweis oder mit den Entgeltnachweisen der Schweizer Arbeitgeber.
Die deutsche Rentenversicherung leitet dann die Klärung der Zeiten bei der Schweizer Ausgleichskasse ein.
Der Schweizer Versicherungsträger übersendet nach Klärung der Schweizer Versicherungszeiten der deutschen Rentenversicherung das Formblatt E 205 CH.
Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Schweizer Zeiten ins deutsche Versicherungskonto und erteilt einen Feststellungsbescheid.