Hallo Meier,
der Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist gesetzlich an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Hierzu zählt insbesondere auch die „besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung“ der „3 Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung“. Welche Zeiten im Einzelnen bei dieser besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzung berücksichtigt werden können, erfahren Sie z. B. hier:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0043.html#Inhalt_6_1_3
Weitere allgemeine Informationen zum Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung finden Sie auch in der Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=5
herunterladen können.
Beantragen können/sollten Sie die Rente im Übrigen trotzdem. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Minderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt wird (dieser Zeitpunkt ist auch maßgebend für die Bestimmung der geforderten 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsfähigkeit), müssen Sie dann aber unter Umständen auch damit rechnen, dass der Antrag wegen fehlender Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen abgelehnt werden könnte.