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Experten-Antwort

3-Länder Rente

von Imricsne-Safar Csilla07.06.2016 | 10:00
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Hallo Experten, hallo Forum, ich hatte in drei Länder gearbeitet und überall Rentenbeiträge bezahlt. als Pflichtversicherte. In Ungarn 39 Monate in Serbien 115 Monate und in Deutschland 293 Monate. Wie werden jetzt die Monate zusammengerechnet?? Sind es insgesamt 447 Monaten oder es wird der Zeit anders berücksichtigt? Außerdem falls ich mein Wohnort innerhalb die EU - Staaten wechseln würde- hätte das Auswirkungen auf die Rente? Oder käme es zu Rentenminderung? Beispielweise Umzug nach Ungarn ?? Ich bedanke mich für Antwort MfG Imricsne- Safar

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.06.2016 | 15:30

Hallo Imricsne-Safar Csilla,

wenn Sie in mehreren Staaten gearbeitet und dort Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben, erhalten Sie im Leistungsfall nicht eine Gesamtrente. Vielmehr prüft jeder der beteiligten Staaten nach seinen nationalen Regelungen, ob die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch gegeben sind. Liegen diese vor, wird eine Rente prinzipiell aus den in dem jeweiligen Staat entrichteten Beiträgen berechnet und gezahlt.

Ihre Fragen kann ich allerdings hinsichtlich der möglichen Ansprüche auf serbische und ungarische Rente nicht verbindlich beantworten. Sie sollten sich diesbezüglich direkt an die ausländischen Rentenversicherungsträger wenden. Zur deutschen Rente kann ich folgendes feststellen:

Für einen Anspruch auf deutsche Rente muss - abhängig von der konkreten Rente - eine bestimmte Mindestversicherungszeit mit rentenrechtlichen Zeiten nachgewiesen werden. Ausländische Versicherungszeiten werden dabei nur dann berücksichtigt, wenn dies zwischen Deutschland und dem ausländischen Staat in einem Abkommen bilateral vereinbart wurde oder die Vorschriften der Europäischen Union gelten. Aus den Vereinbarungen bzw. dem Europarecht ergibt sich auch, ob Versicherungszeiten aus weiteren (sogenannten Dritt-)Staaten mit eingerechnet werden können. Prinzipiell werden nicht pauschal immer alle Versicherungszeiten in allen Staaten summiert.

In Ihrem Fall gilt sowohl das Europarecht im Verhältnis zu Ungarn als auch weiterhin das deutsch-jugoslawische Abkommen über Soziale Sicherheit vom 01.09.1969 im Verhältnis zu Serbien. Nach dem Abkommen von 1969 können Ihre deutschen und serbischen aber nicht die ungarischen Versicherungszeiten berücksichtigt werden. Insgesamt sind dies 408 Kalendermonate. Nach dem Europarecht werden aktuell nur die deutschen und ungarischen aber nicht die serbischen Versicherungszeiten zusammengerechnet (332 Kalendermonate). Tritt Serbien der EU bei und Deutschland und Ungarn sind weiterhin Mitglied, könnten alle Versicherungszeiten zusammengerechnet werden.

Soweit Sie einen Anspruch auf deutsche Rente haben, mindert sich dieser nicht durch einen Wohnsitz in einem anderen EU-Staat. Verzieht ein Rentner in einen anderen Staat können sich aber durchaus finanzielle Auswirkungen ergeben (z. B. hinsichtlich der Beiträge zur Krankenversicherung). Es ist daher immer empfehlenswert, sich vor einem Verzug ins Ausland in Deutschland über die konkreten Konsequenzen in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.

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