Mit einem versicherungspflichtigen Minijob können Sie die noch fehlenden drei Monate an Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erreichen. Da mindestens ein Beitrag in Höhe von 32,55 EUR zu zahlen ist bzw. sind, bedeutet dies, dass der geringfügig Beschäftigte bei monatlichen Arbeitsentgelten unter 175,00 EUR den vom Arbeitgeber in Höhe von 15 % bzw. 5 % zutragenden Beitragsanteil auf den jeweils gültigen Betrag aufstocken muss.