Hallo Britta Martin,
dem Beitrag von Krämers kann ich nur zustimmen. Mein Rat: Melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Sollte es tatsächlich zu einer Sperrzeit seitens der Arbeitsagentur kommen, können Sie sich immer noch an eine Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden, um die Möglichkeiten und Notwendigkeiten für eine freiwillige Beitragszahlung in einem individuellen Beratungsgespräch anhand Ihrer persönlichen Umstände des Einzelfalls zu erörtern.