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Experten-Antwort

3 Monate überbrücken

von Britta Martin21.12.2011 | 10:29
2012 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, Ende des Jahres läuft mein Zeitvertrag ab. Durch nicht so nette Umstände meines Arbeitgebers wird jetzt kurzfristig mein Vertrag nicht verlängert und ich hatte mich nicht arbeitslos gemeldet. Ich weiß meine Dämlichkeit. Ich habe aber zum 1ten April nen neuen Job. Nun ist die Frage kann ich die Drei Monate dazwischen selbst meinen Beitrag zahlen um keine Lücken zu haben ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Britta Martin,

dem Beitrag von Krämers kann ich nur zustimmen. Mein Rat: Melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Sollte es tatsächlich zu einer Sperrzeit seitens der Arbeitsagentur kommen, können Sie sich immer noch an eine Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden, um die Möglichkeiten und Notwendigkeiten für eine freiwillige Beitragszahlung in einem individuellen Beratungsgespräch anhand Ihrer persönlichen Umstände des Einzelfalls zu erörtern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Krämersam 21.12.2011 | 11:31
Und wieso melden Sie sich jetzt sofort noch bei der Agentur für Arbeit ? Dafür ist es doch nie zu spät. Während des Arbeitslosengeld I (ALG I) Bezuges werden doch die Beiträge für die Rentenversicherung weiter von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Dann brauchen Sie doch gar nichts " überbrücken " und sind nahtlos weiter renten - und krankenversichert. Auch das man ihnen aufrgund der (zu) späten Meldung seitens der AfA jetzt womöglich eine Sperrzeit aufs Auge drückt ist doch keinesfalls sicher. Kommt immer auf den Einzelfall dann an. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Annaam 21.12.2011 | 16:10
Und Krankenversicherung nicht vergessen, das wird sonst teuer.
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