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Experten-Antwort

3 Monatige weiterzahlung des Übergangsgeldes

von Martin13.01.2014 | 13:08
914 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, Im Mai diesem Jahres werde ich eine 2 Jährige Umschulung beenden. Natürlich werde ich alles dran setzen um direkt im Anschluss eine Leidemsgerechte Tätigkeit auszuüben. Was ist aber wenn ich nicht rechtzeitig eine Tätigkeit finde? Von eine Kollegen wurde mir gesagt, dass wenn kein Anspruch auf ALG besteht man Anspruch auf eine 3 Monatige fortzahlung des übergangeldes hat. Stimmt das?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.01.2014 | 14:48

Hallo Martin,

zunächst müssten Sie sich rechtzeitig vor Beendigung der Umschulung arbeitsuchend für die Zeit ab Mai melden (= jetzt bald). Dann müssten Sie sich im Mai arbeitslos melden. Sofern noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld besteht, ist die Agentur gesetzlich aufgefordert, diesen zunächst zu erfüllen. Was dann noch an dem Zeitraum von 3 Monaten nach Beendigung der Umschulung nicht abgedeckt ist, kann mit Übergangsgeld gefüllt werden.

Viele Grüße

2 Antworten

Herz1952am 13.01.2014 | 13:24
Das könnte evtl. sein. Habe auch noch was im Hinterkopf. Frage einfach mal bei der Arbeitsagentur nach, die zahlen das Übergangsgeld und müssten Bescheid wissen. Herz1952
Martinam 13.01.2014 | 14:20
Vielen Dank führ Ihre Antwort. Allerdings wurde das Übergangsgeld von der DRV bezahlt. Grüße Martin
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