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30% Erwerbsminderung

von Erbsenkugelfisch29.09.2008 | 13:38
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Guten Tag! Ich bin ziemlich überfordert gerade und bin nun auf der Suche nach ein paar Antworten auf diese Seite hier gestossen. Die Sache ist die: Mein Mann ist 36 Jahre alt und hatte im Juli 2007 einen schweren Herzinfarkt. Er hatte eine dreifach Bypass-Operation und ist seither zu 30% erwerbsgemindert. Er hat, bevor er krank wurde, selbstständig im Bau-/Baunebengewerbe gearbeitet. Das entfällt jetzt komplett, in seinen Beruf kann er nicht zurück. Die Rehaberater und Ärzte sind einhellig der Meinung, dass er seinen Hausmeisterminijob ausbauen soll. Mehr wird nicht mehr werden. Aufgrund der Krankheit waren wir nun gezwungen, ALG II zu beantragen. Dort wurde uns von vornherein gesagt: "Für Behinderte gibts hier nichts!" (Zitat des SB!!!). Also haben wir beim Arbeitsamt die Gleichstellung beantragt. Dieser Antrag wurde zu unseren Gunsten entschieden, die Gleichstellung ist zugesichert. Nun unsere Frage: gibt es die Möglichkeit, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen? Danke im Voraus!!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente können Sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen lassen. Dort kann auch geprüft werden, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

2 Antworten

-am 29.09.2008 | 13:52
Ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht nur, wenn im gesamten Versicherungsleben mind. 5 Jahre Beiträge eingezahlt worden sind UND in den letzten 5 Jahren mind. 3 Jahre PFLICHTbeiträge (freiwillige Beitragszahlung reicht nicht aus!). Wenn Ihr Mann als selbständiger Handwerker Pflichtbeiträge gezahlt hat, kann die Rente beantragt werden. Ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, wird dann im Rahmen des Rentenverfahrens geprüft.
Corlettoam 29.09.2008 | 17:08
30% Erwerbsminderung gibt es übrigens nicht. Wahrscheinlich meinen Sie hier den GdB ( Grad der Behinderung ) nach dem Schwerbehindertenrecht oder ? Darum wahrscheinlich auch die Gleichstellung durch die AfA . Aber der GdB hat doch mit einer EM-Rente nichts zu tun ! Mann kann 100% GdB haben , aber trotzdem noch voll arbeiten. Genauso kann man 0 % GdB haben, aber voll erwerbsgemindert zu sein.
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