Hallo Lindi,
sofern Ihrer Frau noch 33 Monate für die Wartezeit von 35 Jahren fehlen, kann Sie diese mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen erreichen. Ihre Frau könnte dann mit 63 Jahren eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlag in Anspruch nehmen. Falls Ihre Frau schwerbehindert ist, könnte sie sogar noch ein Jahr früher in Rente gehen.
Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen können Sie mit dem Formular V0060 beantragen. Das Formular finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0060.pdf;jsessionid=6A4330F5465703CE06A2D218DC7F1F89.delivery2-7-replication?__blob=publicationFile&v=4
Sie können sich aber auch an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung oder an ein Versicherungsamt in Ihrer Nähe wenden.
Sofern Ihre Frau die Wartezeit von 35 Jahren nicht erfüllt, ist die Inanspruchnahme einer Altersrente erst ab dem 67. Lebensjahr möglich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung