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"Einmal bAV - immer bAV"

von Norbert17.11.2009 | 17:50
947 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich möchte nur gerne wissen wo genau im Gesetz es steht, daß egal wieviel Beiträge vom Brutto bzw. Netto bezahlt wurden, wenn es einmal bAV war ist die Rente doch voll nachgelagert zu versteuern. Oder liege ich falsch? Servus Norbert

2 Antworten

Amadéam 17.11.2009 | 20:29
Das gilt für Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenversicherung. Diese haben im Leistungsfall, also wenn die Betriebsrente zur Auszahlung kommt, den VOLLEN Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen incl. Sonderbeitrag. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber vor Eintritt des Leistungsfalls sich an der Beitragsaufbringung nicht mehr beteiligt und Sie den Vertrag aus allein privaten Mitteln weiterführen. KV- und PV-Sätze sind im Wachstum begriffen Bald wird ein sportliches Fünftel der Betriebsrente - ohne Berücksichtigung der Steuerlast - von jeder Rentenzahlung an die Gesetzlichen Kassen fließen. Das nennt sich Altersvorsorge, sollte aber lieber Aktion zur Konsolidierung der Kranken- und Pflegeversicherung und des Finanzamts genannt werden.
Unbekanntam 17.11.2009 | 21:21
Hallo Norbert, allgemein möchte ich auch hinzufügen, dass nicht alles im Gesetz steht! Höchstrichterliche Entscheidung gelten wie Gesetze!
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