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"Gesonderte Meldung" / Entgeltvorausbescheinigung

von Fragender10.04.2008 | 10:56
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe folgende Fragen zur oben genannten Meldung: 1) Ist die "gesonderte Meldung" nun Pflicht bei Beantragung aller Altersrenten? Gibt es noch eine andere Variante für den Rentenantragsteller? 2.) Kann der Antragsteller wählen, ab welchen Zeitpunkt diese gesonderte Meldung eingereicht wird (weil vielleicht später noch mal ein höherer Verdienst erziehlt wird..) Beispiel: Rentanantrag im April und Abgabe der Meldung im Juni ´? 3) Wie sieht es aus, wenn die Regelaltersrente z. B. ein 3/4 Jahr vor Vollendung des 65. Lebensjahres beantragt wird. Muß die gesonderte Meldung dann erst später erfolgen? Vielen Dank schon mal.

5 Antworten

Schadeam 10.04.2008 | 11:10
das Verfahren soll doch in erster Linie dazu dienen, dass der Arbeitgeber der RV das aktuelle Jahr bis zum "viertletzten Monat" liefert, damit die RV daraus den Verdienst für die letzten 3 Monate hochrechnen kann und die Rente pünktlich angewiesen wird. nehmen wir an jemand arbeitet bis 30.09. und will zum 01.10. in Rente. Dann meldet der AG den Lohn von Januar bis Juni per gesonderter Meldung und Juli bis September wird hochgerechnet. zu1) Sie können auch beantragen, dass die Rente ohne das aktuelle Jahr berechnet wird, legen wenn die Septemberabrechnung gemacht ist die Endmeldung vor und beantragen eine Neuberechnung der Rente mit dem Zeitraum 01.01. bis 30.09., der ursprünglich fehlte. Oder Sie weisen den Lohn im Oktober nach und akzeptieren, dass der Rentenbescheid (und damit das Geld) später kommt und nachgezahlt wird. zu 2) s.o., ob der AG im obigen Beispiel den Zeitraum bis zu Juni oder zum Juli oder August meldet, ist für die RV egal, verzögert aber eventuell die erste Zahlung. zu 3) natürlich können Sie den Antrag auch 9 Monate vorher stellen, dann kann aber beispielsbezogen die gesonderte Meldung frühestens Ende Juni angefordert und erstellt werden. So ein früher Rentenantrag wäre bei geklärtem Konto überdies unsinnig - was meinen Sie warum Fachleute einen Antrag ca 3 Monate vor Rentenbeginn empfehlen? In der Regel dümpelt so ein Antrag dann halt ein halbes Jahr bei der Sachbearbeitung rum ohne dass etwas geschieht.
Rosannaam 10.04.2008 | 13:15
>>In der Regel dümpelt so ein Antrag dann halt ein halbes Jahr bei der Sachbearbeitung rum ohne dass etwas geschieht.<< .... weil auch so lange vorher programm- und zahlungstechnisch keine endgültige Bearbeitung ( = Bescheidserteilung ) möglich ist.
Fragenderam 10.04.2008 | 15:52
"Sie können auch beantragen, dass die Rente ohne das aktuelle Jahr berechnet wird, legen wenn die Septemberabrechnung gemacht ist die Endmeldung vor und beantragen eine Neuberechnung der Rente mit dem Zeitraum 01.01. bis 30.09., der ursprünglich fehlte." Muß dies dann bei der Rentenbeantragung noch mal extra angegeben werden? Ich gehe mal davon aus, daß in diesem Fall die Rente also auch nicht pünktlich zum 01.10. gezahlt würde, oder?
Rosannaam 11.04.2008 | 10:53
Sie können bei der Rentenantragstellung angeben, dass Ihre Altersrente zunächst ohne das Entgelt vom 01.01. - 30.09. berechnet wird. Dadurch wird auf keinen Fall die rechtzeitige Zahlung der Rente verzögert! Die Rente wird eben nur ohne das Entgelt des lfd. Kalenderjahres berechnet. Steht das tatsächliche Entgelt NACH dem 30.09. fest, reichen Sie die Entgeltbescheinigung v. 01.01. - 30.09. an die DRV weiter und bitten um Neuberechnung der Rente mit diesem Entgelt. Sie erhalten dann einen Neufeststellungsbescheid und eine Nachzahlung, da die Rente mit dem Entgelt bis 30.09. jetzt höher ist. Das ist alles völlig unkompliziert, sowohl für Sie als auch für die DRV. Wenn Sie z.B. Ende Juni den Rentenantrag stellen, können Sie sich auch vom Arbeitgeber das Entgelt bis 30.06. bestätigen lassen und nur vorläufig auf die Hochrechnung dieses Entgelts für die nächsten 3 Monate verzichten. Dann wird die Rente später nur unter Berücksichtigung der 3 letzten Gehalte neuberechnet. Wichtig ist, dass Sie bei der Antragstellung angeben, wie Sie es wünschen! MfG Rosanna.
Schadeam 11.04.2008 | 11:06
natürlich müssten Sie das beim Rentenantrag so wünschen, wann sonst? Wenn das Konto ansonsten klar ist, sehe ich keinen Grund dass die Rente nicht pünktlich kommen sollte - es fehlen in dieser Variante lediglich die paar Monate des laufenden Jahres, aber das würde ja nachgezahlt, sobald die Meldung da ist. Das ist aber nur dann überhaupt sinnvoll, wenn in den letzten 3 Monaten ein höherer Lohn zu erwarten ist als vorher.
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