Der angehende Rentner kann bestimmen, ob bei der Rentenberechnung die Arbeitslöhne der letzten 3 Monte vor Rentenbeginn hochgerechnet werden sollen oder nicht. Wird hochgerechnet und ergeben sich Änderungen durch höhere Verdienste o.ä. in diesem Zeitraum verbleibt es bei der Hochberechnung für diese Rente. Wenn man weiß, dass z. B. noch Urlaubsgeld o.ä. in diesen 3 Monaten gezahlt wird sollte man auf die Hochrechnung verzichten. Dann bekommt man zunächst einen "Abschlag" und danach die Neuberechnung mit den richtigen Verdiensten.