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"Hochrechnung"

von Leo4631.03.2010 | 11:22
2637 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wer kann mir was schreiben zu "Hochrechnung" vor Renteneintritt? Ich glaube zu wissen, dass 3 Monate vorher der Rentenantrag gestellt werden sollte. Dann wir eine Hochrechnung vorgenommen, wozu der AG die voraussichtlichen Löhne meldet. Was ist, wenn diese "prognostizierte" Summe durch verschiedene Umstände so nicht zutrifft, wird dann der Rentenbescheid "korrigiert"?

Antworten der Moderation

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der angehende Rentner kann bestimmen, ob bei der Rentenberechnung die Arbeitslöhne der letzten 3 Monte vor Rentenbeginn hochgerechnet werden sollen oder nicht. Wird hochgerechnet und ergeben sich Änderungen durch höhere Verdienste o.ä. in diesem Zeitraum verbleibt es bei der Hochberechnung für diese Rente. Wenn man weiß, dass z. B. noch Urlaubsgeld o.ä. in diesen 3 Monaten gezahlt wird sollte man auf die Hochrechnung verzichten. Dann bekommt man zunächst einen "Abschlag" und danach die Neuberechnung mit den richtigen Verdiensten.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Auch dann verbleibt es bei der Hochrechnung für diese Rente!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Es ist tatsächlich eine Rentenberechnung ohne diese 3 Monate. Ich habe sie lediglich als Abschlag bezeichnet, wg. des Verständnisses. Sorry!

15 Antworten

Batrixam 31.03.2010 | 12:02
Auch dann verbleibt es bei der Hochrechnung!
und Andersrum?am 31.03.2010 | 11:55
Was ist, wenn die Hochrechnung gewünscht wird und beispielsweise durch den Ausgleich eines negativen Zeitkontos der tatsächliche Verdienst in den letzten 3 Monaten niedriger ist als der hochgerechnete?
Bernd B.am 31.03.2010 | 11:31
Sie können beim Rentenantrag wählen ob sie eine Hochrechnung wünschen. Wenn sie diese wählen, wird aus den gemeldeten Beträgen die Rente hochgerechnet.Sie wird dann nicht mehr korrigiert. Wenn sie aber denken, das sich in den letzten 3 Monaten noch eine Veränderung im Gehalt zeigt,dann wählen sie keine Hochrechnung, dann erhalten sie einen vorläufigen Bescheid und im Anschluss, wenn die tatsächlichen Verdienste gemeldet wurden, wird die Rente endgültig festgestellt.
Alfredam 31.03.2010 | 13:11
Servus, ob Hochgerechnet oder nicht, 3 Monate werden kaum eine Änderung bewirken wenn Jahrzehnte Beiträge entrichtet wurden. Gruß Alfred
Knut Rassmussenam 31.03.2010 | 13:28
Welcher RVT zahlt denn einen Abschlag? Ich kenne nur Berlin-Brandenburg, sonst halten sich doch alle an die Beschlüsse der AGFAVR? Oder nicht?
Agnesam 31.03.2010 | 14:23
Hallo @Bernhard B. Sie haben ja völlig recht, dass es normalerweise richtig ist mit der "Hochrechnung" zu leben. Nur, Ihre Darlegung dass ein "vorläufiger Bescheid" erteilt wird wenn keine Hochrechnung gewünscht wird, wird von den meisten Rentenversicherungsträgern nicht praktiziert und entspricht auch nicht den Beschlüssen der DRV. Agnes
Bernd Bam 31.03.2010 | 14:30
Hallo Agnes, das mag sein, das es nicht den Beschlüssen entspricht. Ich habe eber bereits Bescheide in den Händen gehalten, wo diese Verfahrensweise so angewandt wurde. Es handelt sich oft ja nur um Differenten von weniger als einem Euro, aber es gibt auch Fälle wo deutliche Unterscheide auftraten, daher habe ich geratrn vorab zu klären, ob noch besondere Zahlungen zu erwarten sind.
Agnesam 31.03.2010 | 14:46
Hallo Bernhard, die Problematik der Hochrechnung ist mir schon klar. Es gibt aber Träger die sagen "keine Hochrechnung, kein Bescheid, bitte warten Sie ab bis der Abmeldung da ist". So nach dem Motto: wenn Du nicht willst wollen wir auch nicht. Agnes
Agnesam 31.03.2010 | 13:39
Hallo, also ich kenne es auch so, dass zunächst überhaupt kein Rentenbescheid ergeht. Erst wenn die Abmeldung eingegangen ist, erfolgt eine Bescheiderteilung (DRV Bund) Agnes
Bernd B.am 31.03.2010 | 14:15
Na, diesen sinnvollen fachlich höchst anspruchsvollen Beitrag hätte man sich getrost auch sparen können. War auch nicht gefragt. Hallo Leo 46 Klären sie vorher ab, ob noch Einmalzahlungen zu erwarten sind, die das Gehalt deutlich erhöhen würden, ansonsten wäre die Hochrechnung sinnvoll.
-_-am 31.03.2010 | 20:48
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Die Versicherten haben aber die Möglichkeit, auf die gesonderte Meldung und damit auch auf die Hochrechnung bei der Rentenantragstellung zu verzichten. Im Rentenantrag ist eine gezielte Frage zu dieser Problematik vorhanden. Der Verzicht ist vor allem dann sinnvoll, wenn im Hochrechnungzeitraum noch hohe beitragspflichtige Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Gewinnbeteiligungen) erwartet werden, die im Rahmen der Hochrechnung nicht mehr berücksichtigt würden. Dann muss jedoch die Rentenanweisung mit dem tatsächlich bis zum Rentenbeginn erzielten Arbeitsentgelt erfolgen, d. h. der Rentenbescheid darf also erst erteilt werden, wenn die endgültige Meldung zum Beschäftigungsende vom Arbeitgeber ergangen ist. Damit ist ein nahtloser Übergang von der Beschäftigung zur Rente - wie bei der Hochrechnung - nicht gewährleistet.
-_-am 31.03.2010 | 20:55
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
B´sonam 01.04.2010 | 07:35
"Bernhard" heißt übrigens "Bernd" ;-)
Heinericham 01.04.2010 | 08:52
Bei der DRV Hessen: Eine Rente wird ohne Hochrechnung erst berechnet, wenn die Endgültige Meldung des Arbeitgebers eingelaufen ist.
Bernd B.am 01.04.2010 | 08:58
Vielen Dank, wenigstens einer der aufpasst ;-))
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