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"Rentennachberechnung"

von Schiko.15.10.2008 | 10:10
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Rentenberechnung. Eine frau, geb. im mai 1950 hat die voraussetzung zur rente mit 60 jahren ab 1.6.2010 bei 18% abschlag erfüllt. Zum 31.12. 2007 ergeben sich 39.9059 entgeltpunkte, der verdienst 2007 war 29020 euro und 0,9841 EP. Rechnete bei ebenfalls 29020 angenommen jahresver- dienst folgend punkte hinzu. 39,9059 entgeltpunkte stand 31.12.2007 00,9646 EP. 2008 ( 30084) 00,9646 EP. 2009 00,4019 EP. bis mai 2010 00,9996 für ein kind 43,2366 punkte a/ 26,56 E. 1.148,36 ./. 206.70(18%) 941,66 euro rente zum 1.6. 2010. Der rentenbescheid weist euro 949,21 bruttorente aus. Kann es sein, dass die differenz von 7,55 euro und somit 0.2843 zusätzliche entgeltpunkte für die ausbildungszeit , enthaltend in der zeit vom 4.09.1967 - 31.07.1970, ins- gesamt 36 monate sind? Unverständlich auch hier wieder, dass die jeweiligen ent- geltpunkte nicht ausgedruckt sind, war wieder eine rechen- übung für mich. Mir ist auch bekannt, eine nochmalige Rentenauskunft ist möglich, wollte dies aber hier erörtern. Wäre schön, wenn ich vom "pseudo" schiko eine auskunft erhielt. Mit freundlichen Grüßen.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Lieber Schiko, bei Ihren Annahmen lassen Sie die Auswirkungen bei den zusätzlichen Entgeltpunkten für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten nach Anlage 4 außen vor.

In der Anlage 4 wird zu Beginn der Gesamtleistungswert ermittelt. Dabei wird im Groben die Entgelt-punktesumme aus Beitragszahlung durch die Anzahl der Monate im belegungsfähigen Gesamtzeit-raum dividiert.

Der belegungsfähige Gesamtzeitraum ist die Zeit vom Eintritt in das Erwerbsleben, spätestens ab Vollendung des 17. Lebensjahres, bis zum Beginn der Rente.

In einer normalen Rentenauskunft werden die darin aufgeführten Entgeltpunkte aus Beitragszeiten dem Gesamtzeitraum bis zum 65. Lebensjahr plus X Monate Anhebung gegenüber gestellt.

In der vorliegenden besonderen Rentenauskunft wurde der Gesamtzeitraum nur bis zum 60. Lebens-jahr unterstellt, das heißt der Divisor wird kleiner, das Ergebnis größer.

Wurden in der Berechnung auch die von Ihnen angegebenen zusätzlichen Entgeltpunkte aus Bei-tragsleistung unterstellt? Dann wird gegenüber einer normalen Rentenauskunft der Gesamtleistungs-wert nochmals höher ausfallen. Ähnliches bewirken die berufliche Ausbildung und die Berücksichti-gungszeiten wegen Kindererziehung.

Der Gesamtleistungswert ist dann die Grundlage für die Zuordnung zusätzlicher Entgeltpunkte zum Beispiel für die Schutzfrist wegen Schwangerschaft oder die berufliche Ausbildung. Das kann dann auch mal gerne ein Plus von 7,55 Euro bedeuten.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

In der Tat gibt es keine Durchschnittsentgelte Ost. Aber mit vergleichbarer Wirkung werden die im Beitrittsgebiet erworbenen Entgelte entsprechend der Anlage 10 zum SGB VI hochgewertet. Für 2008 zum Beispiel vorläufig mit dem Faktor 1,1827.

15 Antworten

Mam 15.10.2008 | 10:15
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sie bereits einen Rentenbescheid mit Rentenbeginn 01.06.2010 in den Händen haben... Ohne Kenntnis der Zeiten bzw. ohne Versicherungsverlauf ins Blaue hinein zu raten bringt denke ich nix, fordern sie einfach eine Rentenauskunft mit den Berechnungsunterlagen an.
Philippam 15.10.2008 | 10:52
Hallo, ich finde es auch seltsam dass ein Rentenbescheid für einen Rentenbeginn 2010 schon da sein soll. Differenzen ergeben sich allein schon aus den verschiedenen Durchschnittsentgelten (vorläufig, endgültig). Wo kommt denn noch ein Kind (vor 1992 geboren) her? Merkwürdig alles Philipp
Wolfgangam 15.10.2008 | 11:08
Die noch nicht berücksichtigte KiBÜZ kann im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung zu einer größeren (positiven) Abweichung führen. Gruß w.
Philippam 15.10.2008 | 11:37
Das ist sicherlich richtig.Aber "Schiko" -wenn er es denn ist - setzt ja ein Jahr KEZ zusätzlich an. Philipp
Mam 15.10.2008 | 12:03
Richtig, aber Wolfgang sprach nicht die KEZ, sondern die BüZ an :-)
Wolfgangam 15.10.2008 | 12:37
Die (allgemeine) Rentenauskunft wird auf die Regelaltersgrenze (65 + 4) abgestellt haben. Die EP sind daher auch aus einer Gesamtleistungsbewertung (mit Luftwerten) bis dahin ermittelt worden. Der 'verkürzte' Berechnungszeitraum bis 60 kann auch unter diesem Aspekt zu höheren EP führen. Letztendlich Aufklärung nur über den Vergleich beider Berechnungsanlagen möglich. Gruß w.
Schiko.am 15.10.2008 | 12:21
In einem habe ich mich natürlich vertan, verzeihung, rentenauskunft ist richtig. " Wir erteilen Ihnen auskunft über die höhe einer altersrente für frauen, die bei einem rentenbeginn am am 01.06. 2010 zustehen würde." (Datum vom 2.10.2008, direkt aus berlin). Natürlich ist auch in der textspalte die pflichtbeitragszeit für kinder- erziehung vermerkt und auch auf die zehn jahre berücksichtigungs- zeit wegen kindererziehunmg verwiesen. Das kind iwurde in den 80ziger jahren geboren. Habe jahr für jahr die entgeltpunkte errechnet und kam auf die ge- nannte zahl. Entgeltpunkte für die KEZ sind ja aus der auskunft nicht zu ersehen,als vater weiß ich ja 0,9996 EP. kommen hinzu. Die abweichung ist ja auch gering, meine hauptaufgabe war die steuer- liche beratung, die wurde ja mit erfolg durchgeführt. Dass ich es bin geht schon daraus hervor da wieder zahlen auftauchten . Unser unvergesslicher bernhard hat schon früher leute an schiko verwiesen mit der bemerkung "Schiko rechnet gern" Ist ja schon gut. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 15.10.2008 | 17:04
Danke, sehr schön. so ist,s recht. MfG.
Lilofeeam 15.10.2008 | 23:30
Wer kann mir erklären, welchen Wert die Entgeltpunkte bedeuten und wie ich selbst prüfen kann, ob mein Bescheid stimmt. Danke LG
Schiko.am 16.10.2008 | 07:23
Will versuchen ihnen dies verständlich zu machen, vielleicht gelingt es mir. Im regelfall sind im rentenbescheid sogar die entgeltpunkte jährlich aufgelistet. Dreh und angelpunkt ist der jeweilige durch- schnittsverdienst aller lohnabhängigen. Dies wird jährlich im voraus vom staat ermittelt und bekannt- gegeben, meist erst oft bis zwei jahre zurück verbessert, da ja zu beginn eines jahres die genauen verdienste noch nicht exakt feststehen. Für das jahr 2005 galten E. 29202, 2006 E. 29.494, 2007 (vorläufig ) 29488 und für 2008 (vorläufig) 30.084 in west, wieder andere beträge in den neuen bundesländern. Hat also in 2008 jemand genau 30.084 sozialversicherungs- pflichtiges einkommen erhält er einen entgeltpunkt( EP.) und als rechnerischen wert euro 26,56. Bis 30.6. 2008 war der rechnerische wert 26,27. Durch 1,1% rentenerhöhung ver- besserte sich dieser wert um ( 26,27 x 1,1%) 0,29 euro auf 26,56. Dies gilt sinngemäß auch für kommende jahre wenn die renten erhöht werden. Verdient aber jemand in 2008 statt 30.084 euro 35.000 rechnet es sich so: 35.000 : 30084 = 1,1634 EP. x 26,56 E.30,90 rentengutschrift. Ist dieser jahresverdienst ab nur 28.700 gilt: 28.700 : 30084 = 0,9540 EP. x 26,56 E. 25,34 rentengutschrift. Gilt meinetwegen im jahre 2010 als rentenwert statt jetzt 26,56 27,56 sind es entsprechend höhere beträge. Zu dieser berechnung können noch zusätzliche EP. dazukommen, die durch ausbildungszeiten, kinderziehungszeiten etc. hinzu- kommen. Irgendwo habe ich auch schon mal - bis auf die letzten jahre- die durchschnittswerte jahr für jahr aufgelistet, oft auch dafür dumme bemerkungen ( was soll das) ist ja keine frage, einstecken müs- sen. Mit freundlichen Grüßen.
JoJoam 16.10.2008 | 07:39
Hallo Schiko, soweit mir bekannt, gibt es keine Durchschnittsverdienste (Ost) JoJo
Schiko.am 16.10.2008 | 14:23
Kann schon sein das dies so ist wie sie es schildern, berichte öfters was falsches. Nehme an, durchschnittsverdienste und durchschnittsentgelte sind sinngemäß das gleiche, ist dies also so nenne ich folgende beträge: 2007: 29488 (alte Länder). 25.373 Euro ( neue länder) 2008: 30084 25.437 Die in der früheren DDR erzielten arbeitsverdienste werden für diese berechnung durch umrechnung auf westniveau hochgerechnet . Dies war ja auch in meiner darstellung nur "Nebengeleise" Mit freundlichen Grüßen.
JoJoam 16.10.2008 | 14:46
Hallo Schiko, nein Schiko, es gibt keine zwei verschiedenen Werte für West und Ost. Die in den neuen Bundesländern erzielten Entgelte werden "hochgerechnet" und dann mit dem einheitlichen Wert dividiert (siehe auch Beitrag vom Experten) Grüße von JoJo
Schiko.am 16.10.2008 | 15:33
Durchschnittsentgelt Das Durchschnittsentgelt ist ein zentraler Wert zur Berechnung der erworbenen Rentenansprüche. Das Durchschnittsentgelt ist ein Wert, der die Rentenberechnung und damit die Rentenhöhe beeinflusst. Bei der Rentenberechnung werden für die einzelnen Kalenderjahre des Versicherungsverlaufes Entgeltpunkte bestimmt. Dazu wird der vom Versicherten erzielte Bruttoarbeitsverdienst durch das jeweilige Durchschnittsentgelt aller Versicherten geteilt. Die in der früheren DDR erzielten Arbeitsverdienste werden für diese Berechnung durch Umrechnung auf Westniveau hochgerechnet. Für das Kalenderjahr 2005 wurde ein endgültiges Durchschnittsentgelt von 29.202 Euro (alte Länder) und 24.691 Euro (neue Länder), für 2006 von 29.494 (alte Länder)und 24.938 Euro bestimmt. Da für das laufende und vorangegangene Kalenderjahr noch keine statistischen Daten für die Bestimmung des Durchschnittsentgelts vorliegen, wird hierfür ein vorläufiger Wert durch Rechtsverordnung festgelegt. Für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und für das davor liegende Kalenderjahr werden die Entgeltpunkte nach dem jeweils für diese Jahre bestimmten vorläufigen Durchschnittsentgelt ermittelt und zwar auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Rentenfeststellung bereits die endgültigen Werte bekannt sind. Die vorläufigen Durchschnittsentgelte betragen für 2007: 29.488 Euro (alte Länder), 25.373 Euro (neue Länder) 2008: 30.084 Euro (alte Länder), 25.437 Euro (neue Länder) ! Weiterführende Informationen: Interne Verlinkungen: Entgeltpunkte (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Zum Seitenanfang Artikel drucken| Artikel weiterempfehlen| Website weiterempfehlen Copyright: wdv OHG Autor: Michael Krause Zuletzt aktualisiert am 15.01.2007 Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zur Unternavigation der Rubrik . | Zum Inhaltsverzeichnis und der Hilfe. | Zum Beginn dieser Seite. | Themenhinweise: Aktuelles Top-Thema Finanzkrise und Altersvorsorge Börsenflaute und Inflation - Erspartes in Gefahr? Beitrag lesen Top-Thema Neue Regeln bei der Pflege Sozialer Schutz für Pflegende. Beitrag lesen Umfrage Fühlen Sie sich in der Finanzkrise von Ihrer Bank gut beraten? Ja, eher gute Beratung Hatte keinen Beratungsbedarf Nein, Beratung war eher schlecht Ergebnis betrachten Aktuelle Themen Aussiedler-Rente Beitragszeiten Erwerbsgeminderte Minijobs Rente Rente im Ausland Rente mit 67 Rentenformel Versorgungsausgleich Wehrdienstleistende Weitere Top-Themen Abgeltungssteuer Entwarnung für die Altersvorsorge. Beitrag lesen Zeit fürs Alter Mit Lebensarbeitszeitkonto vorzeitig aussteigen. Beitrag lesen Scheidung und Rente Versorgungsausgleich regelt Rentenansprüche bei Scheidung. Beitrag lesen Ihre-Vorsorge.de Interaktiv ihre-vorsorge.mobi RSS News-Reader Newsletter bestellen Riester-Rente Riestern rechnet sich Richtig auswählen und Zulagen einstreichen. Beitrag lesen Ausfüllhilfe für den Riester-Zulagenantrag So kommen Sie einfach an Ihre Zulagen. Beitrag lesen Geld vom Staat Ermitteln Sie Ihre staatliche Förderung. Beitrag lesen
JoJoam 17.10.2008 | 07:44
Hallo Schiko, es gibt offiziell keine unterschiedlichen Werte. In dem zitierten Artikel hat man den Durchschnittsentgelt-Ost fiktiv heruntergerechnet mit dem Anhebungsfaktor aus der Anlage 10 zum SGB VI. Ich halte dies für keine gute Idee, da man schnell versucht sein kann den Bruttoentgelt aus den neuen Bundesländern zunächst mit dem Anhebungsfaktor zu erhöhen (was richtig wäre) und dann durch den fiktiven Durchnittsverdienst-Ost zu teilen. Eine fatale Fehlberechnung Grüße von JoJo
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