Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

3/5-Belegung bei teilweise Rente

von Cesaro3327.09.2016 | 08:47
1221 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Experten, vor kurzem hat mein Klageverfahren wegen voller Erwerbsminderungsrente geendet. Der Richter hat ein negatives URteil gesprochen (vor 4 Monaten). Jetzt weiß ich nicht, ob ich nochmal einen Antrag stellen kann, da ich nicht sicher bin, ob ich die sogenannte 3/5-Belegung erfülle: Bereits seit gut 3 Jahren erhalte ich kein Geld vom Arbeitsamt und von der Krankenkasse. Allerdings wurde mir während noch KRankengeld gezahlt wurde von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See eine "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nach Aufgabe der knappschaftlich versicherten Beschäftigung wegen Berufsunfähigkeit" zugesprochen. Diese erhalte ich seitdem. Bis ich die Regelaltersgrenze erreiche. Reicht das auch für die 3/5-Belegung? Kann ich einen neuen Antrag stellen? Beste Grüße, Cesaro

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.09.2016 | 09:09

Hallo Cesaro,

Zeiten des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung (voll oder teilweise) verlängern den 5 Jahreszeitraum - eine vor Beginn dieser Rente vorliegende 3/5-Belegung geht also während des EM-Rentenbezugs nicht verloren. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen neuen Antrag sollten also erfüllt sein - dieser dürfte aber nur sinnvoll sein, wenn sich Ihr Gesundheitszustand in den letzten 4 Monaten verschlechtert hat, da bis dahin lt. SG-Entscheidung ja offenbar keine volle EM vorlag. Es steht Ihnen aber natürlich frei, jederzeit einen neuen Antrag zu stellen und die Erwerbsminderung neu prüfen zu lassen.

2 Antworten

W*lfgangam 27.09.2016 | 18:35
Hallo Cesaro33, dafür reicht dann schon der 'verkürzte Antrag', weil viele Rahmendaten bereits bekannt sind: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Selber machen oder in den örtlichen Beratungsstellen ausfüllen lassen. Aber, wie Experten/in-Rat bereits sagte, ohne entscheidende Verschlechterung des Gesundheitszustandes dürfte nach dieser kurzen Zeit der Gerichtsentscheidung kein Erfolg zu erwarten sein. Gruß w.
Cesaro33am 28.09.2016 | 10:16
Vielen Dank für die Antworten. Mein Zustand hat sich leider schon verschlechtert. Der Zusatz: "...nach Aufgabe der knappschaftlich versicherten Beschäftigung.." stört also nicht? Das ist trotzdem eine ganz "normale" Erwerbsminderungsrente? Beste Grüße, Cesaro
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026