Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

§ 37 VersAusglG Anpassung wegen Tod

von fero22.07.2011 | 01:36
2245 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
§ 37 VersAusglG Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person Die ausgleichsberechtigte Person ist vor Bezug einer Rente im Jahr 2008 gestorben. Kann der Versorgungsträger dem Antrag auf Kürzung bzw. die Rückerstattung der übertragenen Beiträge ablehnen mit der Begründung die ausgleichsberechtigte Person hätte vor ihrem Tod eine Kur in Anspruch genommen, welches höhe Kosten verursacht hätte. Aus diesem Grund könne einer Rückübertragung nicht entsprochen werden. Der Antrag wurde nach dem Tode in 08-2008 gestellt. Also vor den Gesetzesänderungen. Kann ein erneuter Antrag zur Prüfung der Voraussetzungen nach §37 nach neuem Recht eingereicht werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo fero,

dem Beitrag von „hegehosa“ wird zugestimmt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

hegehosaam 22.07.2011 | 07:19
Hallo Fero, nach altem Recht (§ 4 VAHRG) konnte eine durchgeführte Rehabilitationsmaßnahme einer Rückübertragung der Versorgungsanwartschaften durchaus entgegen stehen. Nach dem ab dem 1. September 2009 geltenden § 37 VersAusglG spielt eine bereits gewährte Rehabilitationsmaßnahme allerdings keine Rolle mehr. Maßgeblich ist allein, ob und wie lange die ausgleichsberechtigte Person eine Rente aus den übertragenen Rentenanwartschaften bezogen hat. Eine Ablehnung nach altem Recht steht einer Antragstellung nach neuem Recht nicht entgegen. Sie sollten also baldmöglichst bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Anpassung wegen Todes stellen.
-_-am 23.07.2011 | 06:55
Ja, lesen Sie dazu auch unbedingt http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Für die Rentenversicherungsträger besteht die Verpflichtung, seit Abschluss der zweiten Lesung des Versorgungsausgleichstrukturreformgesetzes im Bundestag am 12.02.2009 (vgl. BSG-Urteil vom 06.05.1992 12 BK 1/92) die Versicherten im Hinblick auf das "Neue Recht" nach § 14 SGB 1 zu beraten. Hat der Rentenversicherungsträger Kenntnis vom Tod der ausgleichsberechtigten Person, ist das Verfahren von Amts wegen einzuleiten. Es ergeben sich möglicherweise sozialrechtliche Herstellungsansprüche, wenn im Rahmen der Bearbeitung nicht darauf hingewiesen wurde, dass sich die Rente bei Anwendung des § 4 Abs. 2 VAHRG aufgrund der Anrechnung von Leistungen nicht oder erst nach dem 01.09.2009 erhöhen wird, bei Anwendung des § 37 VersAusglG jedoch eine Rentenerhöhung bereits ab 01.09.2009 möglich gewesen wäre. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026