Hallo Herr Heinemann,
aus Sicht der Rentenversicherung besteht für Sie nur die Möglichkeit, die gekürzte Altersrente im Anschluss an Ihre Beschäftigung in Anspruch zu nehmen oder eben die 4 Monate bis zur ungekürzten Altersrente abzuwarten.
Sollten Sie keine Beschäftigung aufnehmen oder andere Leistungen in Anspruch nehmen können (z.B. Arbeitslosengeld), denken Sie bitte an Ihren Krankenversicherungsschutz. Hierzu sollten Sie Ihre Krankenkasse befragen.